Zum 1. Oktober 2022 ändern sich aufgrund der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auch die Rahmenbedingungen in Bezug auf die geringfügige Beschäftigung (sog. Minijob) und die Beschäftigung im Übergangsbereich (sog. Midijob). In diesem Zusammenhang hat der ZDH jetzt seinen Mini-Job-Flyer aktualisiert.
Zusammenfassend machen wir auf wichtige Änderungen ab dem 01.10.2022 aufmerksam:
Die Minijob-Verdienstgrenze liegt dann bei 520 € Bruttogehalt/Monat. Darüber - zwischen 520,01 € und 1.600 € - befindet sich der Übergangsbereich.
Die Lohngrenzen wurden dynamisiert. Erhöht sich der Mindestlohn, verschieben sich automatisch auch die Verdienstgrenzen nach oben.
Im Lohnspektrum des Übergangsbereiches gilt demnächst: Je weniger der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bezahlt, desto prozentual mehr muss der Arbeitgeber an Sozialversicherungsleistungen leisten. Eine Befreiung ist hier nicht möglich.
Unvorhergesehene (z. B. wegen Krankheitsvertretung) zweimalige Zahlungen in 12 Monaten bis zum Doppelten der monatlichen Minijob- Verdienstgrenze beenden nicht den Geringfügigkeitsstatus.
Der Flyer „Minijobs und Übergangsbereich (Midijobs). Regelungen, Abgaben und Beiträge“ steht Ihnen hier online zur Verfügung und kann zudem bis (spätestens) zum 7. September 2022 als Druckversion bestellt werden.