Bauliche Vorschriften für Friseurbetriebe – Ein kurzer Überblick
Die Eröffnung eines Friseurbetriebs ist mit einigen baulichen Vorschriften verbunden, die je nach Bundesland und Gemeinde variieren können. Hier ein allgemeiner Überblick, was alles berücksichtigt werden muss, der jedoch keine umfassende Rechtsberatung ersetzt.
Es empfiehlt sich, diese Gesetze und Vorschriften sehr ernst zu nehmen. In der Vergangenheit haben wir es schon erlebt, dass Salons wegen 2 cm fehlender Deckenhöhe oder zu kleinen Fenstern nicht öffnen oder nach wenigen Tagen wieder schließen mussten.
Grundlegende Anforderungen
Nutzungsänderung:
Oft ist eine Nutzungsänderung des Gebäudes oder eines Gebäudeteils erforderlich. Diese muss genehmigt werden. Insbesondere wenn die vorhergesehenen Räumlichkeiten vorher anders genutzt wurden.
Baugenehmigung:
Je nach Umfang der Umbaumaßnahmen ist möglicherweise eine Baugenehmigung notwendig.
Brandschutz und Sicherheit
Rauchmelder und ggf. eine Brandmeldeanlage müssen vorhanden sein,Fluchtwege müssen ausreichend vorhanden und gekennzeichnet sein. Notbeleuchtung.
Baurechtliche Vorschriften
Mindestflächen für Räume (z.B. Waschbecken, Toiletten) sind einzuhalten. Die Deckenhöhe ist zu beachten, ebenso muss die Größe der Fensterflächen ausreichend sein. Separate Waschräume für Kunden und Mitarbeiter sollten vorhanden sein.
Technische Ausstattung:
Auf ausreichende Belüftung ist zu achten. Warmwasserversorgung, Abwasserentsorgung, elektrische Anlagen müssen den Vorschriften entsprechen. Bei der Beleuchtung am Arbeitsplatz gibt es weitere Mindestanforderungen.
Arbeitsstättenverordnung
Hier finden sich viele friseurspezifischen Anforderungen an die Arbeitsplätze (z.B. Beleuchtung, Ergonomie, Mindestabstand). Aber auch über die Beschaffenheit von Pausen- oder Umkleideräumen (bei mehreren Mitarbeitern). Über die Lagerung von Chemikalien oder Vorschriften in Zusammenhang mit der Hygieneverordnung (Müll und Abfallbeseitigung)
Weitere Vorschriften:
In Wohngebieten oder Mehrfamilienhäusern ist auf Lärm- und Vibrationsschutz zu achten.
Lokal unterschiedlich wird die Barrierefreiheit (je nach Größe des Betriebes) und auch das Vorhandensein von Parkraum gehandhabt.
Hinweise
Die genauen Vorschriften sind in den jeweiligen Landesbauordnungen so wie kommunalen Satzungen geregelt und lokal unterschiedlich.
Das Gesundheitsamt ist für die Überwachung der hygienischen Bedingungen zuständig und kann weitere Auflagen erteilen. Bauamt und / oder Gewerbeaufsicht können die Einhaltung der baulichen Vorschriften prüfen und ggf. auch Betriebe stilllegen.
Aus diesem Grund empfehlen wir die Einbeziehung eines Architekten Fachplaners, damit alle Anforderungen erfüllt werden. Bitte beachten Sie: Die Rechtslage kann sich ändern. Eine aktuelle Beratung durch einen Fachmann ist daher unerlässlich.
- Links
Sichere Seiten für das Friseurhandwerk – Arbeitsplatz, Stand 01/2022 (bgw-online.de)
Richtlinien zu Arbeitsstätten im Friseurhandwerk
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