Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Arbeitsstättenverordnung im Friseurhandwerk

Wie sieht ein optimaler Arbeitsplatz beim Friseur aus?


Im Arbeitsleben ist der Ort, an dem die Tätigkeit verrichtet wird ein entscheidender Bestandteil des Arbeitsalltags. Optimale Arbeitsbedingungen können schließlich dafür sorgen, dass sich Arbeitnehmer wohlfühlen und gerne zur Arbeit kommen - was sich letztendlich auch positiv auf die Motivation und die Arbeitsleistung auswirkt.

Wie ein Arbeitsplatz beschaffen sein muss, regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese beinhaltet Regelungen, die dem Schutz und der Sicherheit von Beschäftigten in Arbeitsstätten dienen. Dabei geht es vor allem um Themen wie die Raumbeschaffenheit, Arbeitswege und Arbeitsbedingungen.

Unabhängig vom jeweiligen Arbeitsbereich ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese Auflagen einzuhalten und folgende Forderungen in der Praxis umzusetzen:

  • Gefährdungsbeurteilung (Vermeidung von Gefahren am Arbeitsplatz)
  • Einrichtung einer Arbeitsstätte (z. B. Barrierefreiheit)
  • Ausreichende Hygiene (durch regelmäßige Reinigung)
  • Wartung von Sicherheitseinrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Alarmanlagen etc.)
  • Freihaltung der Sicherheitswege (Notausgänge, Fluchtwege und Verkehrswege müssen benutzbar sein)
  • Möglichkeit zur Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Maßnahmen gegen Brandgefahr
  • Räumlichkeiten (Sanitäranlagen, Pausenräume)
  • Raumbeschaffenheit (Größe, Böden, Wände, Türen etc.)

Als besonders wichtig werden außerdem die Arbeitsbedingungen erachtet. Dazu gehören z. B. die Ausstattung (Umkleideräume und Mobiliar), Beleuchtung, Raumtemperatur, Belüftung und Lärmschutz. Die Gesundheit und die Sicherheit der Arbeitnehmer sollten durch entsprechende Vorkehrungen gewährleistet werden können.

Der Arbeitsschutz steht an oberster Stelle und wird je nach Arbeitsbereich unterschiedlich verwirklicht. Im Friseursalon zählen dazu der Schutz vor Gefahrstoffen und der Hautschutz. Kosmetische Mittel enthalten Farb-, Duft- oder Konservierungsstoffe, welche die Haut und Atemwege belasten können. Hinzu kommt der Kontakt mit Reinigungsmitteln, da Friseure ihren Arbeitsplatz regelmäßig desinfizieren und säubern müssen. Daher sollten möglichst schonende Mittel sowie Handschuhe verwendet werden.

Waschen, Schneiden, Färben, Stylen. Besonders die Hände werden im Friseurberuf in Mitleidenschaft gezogen - zum einen durch Feuchtarbeit und zum anderen durch die Arbeit mit kosmetischen Mitteln. Feuchtigkeit kann der Haut auf Dauer schaden. Beim Färben und Stylen können aggressive chemische Stoffe in Haarfärbemitteln und Haarstyling-Produkten zu Hautreizungen führen. Daher sollten die Hände mit Hautschutzpräparaten gepflegt und Handschuhe getragen werden.

Das übermäßige Tragen von Schutzhandschuhen kann allerdings auch schädlich sein. Eine optimale Arbeitsorganisation- bzw. -aufteilung kann dafür sorgen, dass die Hände nicht länger als notwendig mit Feuchtigkeit in Berührung kommen oder durch Handschuhe zu wenig Sauerstoff bekommen. Um Haut und Hände bei der Arbeit zu schützen, sollten Friseure generell folgende Tipps beachten:

  • Ablegen von Handschmuck
  • Tragen von Handschuhen bei Kontakt mit hautreizenden Stoffen
  • Händewaschen
  • Abtrocknen mit sauberem Handtuch
  • Eincremen

Eine Unterweisung durch den Arbeitgeber zum Umgang mit schädlichen Substanzen und zur richtigen Handhygiene bzw. zum richtigen Hautschutz kann Gesundheitsrisiken reduzieren und den Arbeitsplatz sicherer machen.

Mehr zum Thema erfahren Sie unter https://www.arbeitsschutzgesetz.org/arbstaettv/.

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