Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 11.12.2024

Aufstocken trotz Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist ein erster Schritt - aber nicht die Lösung!


Wenn sich in diesen Tagen die vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und die Vertreter des Friseurhandwerks (die Landesinnungsverbände) an einen Tisch setzen, so haben sie ein gemeinsames Ziel: einen bundesweiten Grundlohn, vergleichbar mit einem Mindestlohn.

Dieses Vorhaben soll dem ruinösen Wettbewerb in der Branche vorbeugen und das Image wieder aufpolieren, welches durch die Diskussionen um Lohndumping und Billiglöhne gelitten hat.
„Ein wichtiger und großer Schritt“, sage ich  als Gründer der Initiative“ DER FAIRE SALON“, die wesentlich zu dieser Entwicklung beigetragen hat.

Aber: weitere Schritte müssen folgen!  Vor allen Dingen brauchen wir eine andere Wirtschafts-Ethik und das nicht nur im Friseurhandwerk. An sonsten werden trotz Mindestlohn viele Beschäftigte weiterhin von der Allgemeinheit unterstützt werden müssen, weil sie von ihrer Arbeit nicht leben können.

Das zeigt sich aktuell auch in Nordrhein-Westfalen, wo es seit Jahren einen tariflichen allgemein verbindlichen Tarifvertrag gibt, der mit einem Mindestlohn gleichgestellt ist. Alle Friseurbetriebe in diesem Bundesland müssen diesen Tariflohn als Mindeststandard entlohnen.
Trotzdem müssen auch in Nordrhein-Westfalen viele Friseurinnen den Gang zum Sozialamt antreten, um ihren Lebensunterhalt aufzustocken!

Während die  der Zeit 425 Unternehmer der Wertegemeinschaft „ DER FAIRE SALON“ ihren Mitarbeitern  Vollzeitstellen bieten und mindestens nach tariflichen Vorgaben entlohnen, sieht es in vielen Bereichen der Branche anders aus.

Billiganbieter lagern ihre geschäftlichen Risiken auf die Mitarbeiter aus, indem sie hohe Umsatzvorgaben in die Arbeitsverträge schreiben. Bei 10,- 11,- und 13 € Preisen sollen die Angestellten Umsätze erwirtschaften,  die schon in normalpreisigen Friseursalons kaum zu erreichen sind.

Werden diese Umsatzvorgaben nicht erreicht,  folgt eine Änderungskündigung. Die Arbeitszeit der betreffenden Mitarbeiterin wird reduziert und so reicht der Monatslohn wiederum nicht zum Leben – obwohl  der tarifliche Stundenlohn gezahlt wird! Rechtlich ist das legal. Wer dieser Änderung widerspricht, verliert seinen Arbeitsplatz und (vorübergehend) auch den Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit.

Dabei ist es auch tariflich vorgesehen, dass Mitarbeiter bei entsprechender Leistung problemlos Stundenlöhne von  über zehn Euro verdienen können, auch im Friseur Handwerk!

Ein weiterer Punkt warum das oft nicht funktioniert, ist eine falsche Einstufung in die Lohngruppen des Tarifvertrages.  Dieser unterscheidet über die  Leistung einer Jungfriseurin bis hin zum professionellen Arbeiten und führt zu unterschiedlichen Lohnhöhen.

Was wir brauchen ist eine andere Wirtschaftsethik und Moral.  Das betrifft auch das Thema Schwarzgeld und Schwarzarbeit! Tausende früherer Mitarbeiter des Friseurhandwerks, die in den Anfängen der Billigketten ihren Arbeitsplatz verloren haben, sind heute durchaus noch privat-wirtschaftlich aktiv. (Schwarzarbeit) Genauso dubios ist die Zahl der 25.000 (Kleinst)Betriebe (jeder dritte bundesdeutsche Salon)  die angeblich einen Jahresumsatz von unter 17.500 € erwirtschaften und damit Umsatzsteuerfrei sind.
Aktuell fordert auch der Landesinnungsverband des bayrischen Friseurhandwerks von Bundesfinanzminister Dr. Schäuble: die Schwarzarbeit im Friseurhandwerk zu bekämpfen.

Letztlich ist es auch ein gesellschaftliches Problem und Sache der Fairness! Faire Löhne bedingen andere Preise!  Wer lässt sich schon gerne im Friseurstuhl mit dem Wissen verwöhnen,  das sich die Friseurin (mit dem, aus Billigpreisen resultierenden Lohn) kaum einen Urlaub leisten bzw. ihren Lebensunterhalt bestreiten kann? 

Letztlich zählt auch der Hinweis,  dass alles so teuer geworden sei und die Menschen immer weniger Geld zur Verfügung haben,  nur bedingt.
Wenn man weiß, dass eine Stadt wie Düsseldorf jährlich 180 Millionen €uro zur Grundversicherung  aufbringen muss,  das jeder Bundesbürger jährlich 800 € in die Gesundheitsvorsorge investieren muss (Zuzahlungen, Rezeptgebühren), dann wird deutlich ,was durch Billigpreise an Kosten und Defiziten entsteht. Das muss letztlich vom Allgemeinwohl finanziert werden, darauf verweist auch der Blog www.keine-Billigpreise-auf-Kosten-der-Menschen.de

Rene Krombholz
April 2013

 

 

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