Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

Computer und Finanzamt

Im Umgang mit Computer und Software tun sich die deutschen Finanzbehörden zum Teil recht schwer.


Computer und Finanzamt

Im Umgang mit Computer und Software tun sich die deutschen Finanzbehörden zum Teil recht schwer. Hier scheint bei einigen Beamten noch das Vorurteil zu bestehen, daß ein Computer in der Hauptsache zum spielen da ist.

Aber auch wenn Sie beim arbeiten am Rechner eine Audio CD abspielen ( Soundkarte im Rechner ) um Ihre Beschäftigung ein wenig zu versüßen, kann schon genaugenommen eine Verquickung mit privaten Belangen vorliegen und der Steuerprüfer Ihnen bei der Abschreibung einen Strich durch die Rechnung machen. Wobei zu bemerken ist: auch das Finanzamt wird in Sachen PC immer toleranter. Vorsicht ist trotzdem geboten!

Die Regelungen bei der Abschreibung von Hard-, oder Software sind leicht variabel ausgelegt. Auf jedem Fall sollten Sie mit Ihrem Steuerberater Rücksprache nehmen und sich auch nicht scheuen mit Ihrem zuständigen Finanzbeamten zu verhandeln.

  • Die Dauer der Abschreibung bei der Anschaffung eines Computers liegt nach Vorgabe der Finanzbehörden in der Regel bei 4 - 5 Jahren.
  • Bei Notebooks ( tragbare Computer ) liegt die Abschreibungsdauer bei 2 - 4 Jahren, je nach Nutzungsart ( nur zu im Büro oder auch auf Reisen unterwegs ) und nach Auffassung der Finanzbeamten. Verhandeln Sie !
  • Wollen Sie die Kosten geschäftlich geltend machen, muß der Anteil der privaten Nutzung des Geräts unter 10 % liegen.
  • Wenn Soundkarten , TV Karten  oder Zusatzlautsprecher auf einer Rechnung auftauchen, besteht die Vermutung der stärkeren privaten Nutzung ( Spiele )
  • Haben Sie Ihre Software zusammen mit dem Computer erworben und keine extra ausgewiesene Beträge , gehen die meisten Finanzämter davon aus, daß es sich dann um eine „Einheit“ handelt. Beide Komponenten sind zusammen abzuschreiben

Wenn Sie eine extra Rechnung für die Software haben oder diese getrennt ausgewiesen ist, können Sie Ihre Software separat abschreiben. Bei Computerprogrammen gehen die Finanzbehörden in der Regel von einer dreijährigen Nutzungsdauer a

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