Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 11.12.2024

Mails & SMS

unterliegen ganz besonderen Bestimmungen


Eine Datennutzung zur Direktwerbung (zum Beispiel Brief) ist zulässig.
Die Empfänger dürfen allerdings jederzeit widersprechen.
Für Werbung per E-Mail ist weiterhin eine Einwilligung erforderlich!

Werbemaßnahmen, besonders per E-Mail oder SMS unterliegen strengen rechtlichen Grenzen. Zum Schutz des Verbrauchers bestehen unterschiedliche Beschwerdemöglichkeiten.

E-Mail- und SMS-Werbung ist bei Neukunden nur zulässig, falls diese hierfür eine vorherige ausdrückliche Einwilligung erteilt haben – unabhängig davon, ob sich die Werbung an Verbraucher oder an Firmen richtet. Dies gilt gleichermaßen für die Verwendung von E-Mail-Adressen wie auch für SMS-Werbung.

Bei Bestandskunden ist E-Mail- und SMS-Werbung zulässig,

  • wenn das Unternehmen die Kontaktdaten im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung
    (Verkauf einer Ware oder Dienstleistung) erlangt,
  • (nur) für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen geworben wird,
  • bislang nicht widersprochen wurde
  • der Kunde bei der Erhebung der elektronischen Kontaktdaten
  • und bei jeder Werbe-E-Mail bzw. –SMS auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wurde.

Werbe E-Mails (z.B. Angebote, Preisnachlässe) an Nicht-Kunden müssen die Möglichkeit zum Opt-in enthalten. Kunden müssen zB durch einen Button ihre Anmeldung bestätigen können.
Andere E-Mails (z.B. Geburtstagsgrüße oder Informationen) an Bestandskunden müssen nur eine Opt-out-Möglichkeit enthalten (also die Möglichkeit, sich wieder abzumelden).

Einwilligungen in Werbemaßnahmen

Die pauschalierte Einwilligung zu Werbemaßnahmen reicht nicht.
Vielmehr muss klar erkennbar sein, welcher Verwendung der Daten / welcher Art von Werbung er zustimmen soll. Es muss ebenfalls erkennbar sein, zu welchen Zwecken die Kontaktdaten verwendet werden (Eigenwerbung, Werbezwecken Dritter, Adressverlage).

Das könnte Sie auch interessieren

Verarbeitungstätigkeiten

Verarbeitungstätigkeiten

Eine gesetzlich vorgeschriebene Auflistung
Einwilligungserklärung

Einwilligungserklärung

Vorsicht ist geboten....
Datenschutzkonzept

Datenschutzkonzept

Eine Zusammenfassung zu Ihrer Sicherheit
Mitarbeiter & Datenschutz

Mitarbeiter & Datenschutz

Nehmen Sie Ihre Mitarbeiter in die Pflicht
Die neue Datenschutzverordnung

Die neue Datenschutzverordnung

So ganz neu ist die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) nicht. Bereits seit dem 25. Mai 2016 trat sie in Kraft. Bis zum 25. Mai 2018 gab es eine Übergangsregelung um allen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, diese Verordnung umzusetzen.
Hauptmenü