Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen ein Datenschutzmanagement einzuführen, das den Schutz der personenbezogenen Daten in Unternehmen sicherstellen soll.
Die DSGVO enthält in Art 5.2 das Prinzip der Rechenschaftspflicht. Demnach muss jedes Unternehmen nachweisen können, dass ein Gesamtkonzept zur Einhaltung des Datenschutzes vorliegt. Dieses muss verantwortliche Stelle auch regelmäßig kontrollieren und ggf. weiterentwickeln.
Dafür ist ein Datenschutzkonzept die optimale Ausgangsbasis.Die Dokumentation kann wie folgt aussehen
MUSTER Für IHREN SALON IST EINE INDIVIDUELLE ANPASSUNG NOTWENDIG
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