Beruht die Datenerhebung aber auf einer Einwilligung – und keinen rechtlichen Grundlagen, müssen Sie nachweisen, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer Daten eingewilligt hat.
Diese Einwilligung ist nur dann rechtmäßig, wenn sie freiwillig erfolgt. Jede Form von Druck oder Zwang führt zur Unwirksamkeit.
Einwilligungen, die auf rechtlicher Grundlage beruhen, müssen nicht zwingend schriftlich erklärt werden. Eine mündliche Einwilligung ist gleichermaßen wirksam.
Empfohlen wird allerdings aus Beweis und Dokumentationsgründen die schriftliche Form zu bevorzugen.
Hierbei sind Mindestanforderungen zu beachten:
• das datenverarbeitende Unternehmen muss seine Identität klar offenlegen
• es muss genau mitgeteilt werden, welche Daten erfasst werden
• es muss der Zweck genannt werden, für welchen die Daten benötigt/verarbeitet werden
• es muss ein Hinweis auf das Widerrufsrecht enthalten sein.
- ist anzugeben in welcher Form und an welche Adresse der Widerruf zu richten ist.
Rechts oben auf dieser Seite finden Sie die ein Beispiel zum Download
Quelle: Datenschutz.org