Egal ob Geräte oder Software, oftmals stehen verschiedene Optionen zum Erwerb zur Verfügung:
Kauf
Sie kaufen und bezahlen, entweder sofort oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Anschließend sind Sie stolzer Besitzer, haben eine zeitlich begrenzte Garantie. Darüber hinaus sind Sie für Instandhaltung, Wartung (oder Updates bei Software) selber vera ntwortlich.
Miete
Bedeutet das man das Objekt / die Software auch dauerhaft mieten kann, dafür ein Nutzungsendgeld (Miete) bezahlt. Hier ist die Wartung des Objekts meist Sache des Vermieters, bei Software sind Updates meist in der Miete enthalten.
Leasing
Leasingverträge werden über bestimmte Laufzeiten abgeschlossen. Während der gesamten Laufzeit bleibt der Leasinggeber / die Leasinggesellschaft Inhaber des Objekts und hat in der Regel das erste Verwertungsrecht nach Ende der Laufzeit. Meist ist eine Restzahlung erforderlich.
Mietkauf
wird von Finanzierungs - Gesellschaften angeboten. Hier handelt es sich nicht um ein Leasing, sondern um eine Ratenzahlung. Der feine Unterschied ist, dass bei einem Mietkauf, der Mieter / Nutzer bereits Inhaber des Objektes ist und somit auch die Mehrwertsteuer geltend machen kann.
Achtung
Grundsätzlich ist immer darauf zu achten, welche Leistungen in den Raten / Gebühren enthalten sind. Unter Umständen kommen Kosten für Wartungsverträge hinzu oder Restzahlungen werden zum Ende der Laufzeit fällig.