Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 08.10.2024

Kaufen oder leasen ?

Entscheidende  Frage bei der Anschaffung von Branchensoftware


Softwareprogramme, sollen sie gut entwickelt sein, brauchen oftmals Jahre bis zur Serienreife. Das kostet ordentlich Geld. Ausgaben die manch Einer scheut.
Sie können über eine Leasingfirma solche Software leasen. Sie bezahlen eine monatliche Gebühr über mehrere Jahre hinweg. Oftmals gehört dann, nach Ablauf der Leasingdauer, das Programm Ihnen (je nach Leasingvertrag).
Hinzu kommen oft Kosten für Updates zu denen Sie verpflichtet sind, sofern hier neue Maßgaben der Finanzverwaltung mit einfließen!

Cloud Lösungen werden meist über eine Nutzungsgebühr angeboten, teilweise auch ohne feste Vertragsdauer. Hier haben Sie den Vorteil eines schnellen Anbieterwechsels.

Sie sollten aber immer vergleichen, was Sie bezahlen  wenn Sie ein Kassenprogramm kaufen / leasen (plus Updates) und wie teuer wird für den gleichen Zeitraum die gemietete Lösung) Die Ihnen dann aber auch noch nicht gehört!

Beispiel Mietkauf / Leasing eines Kassenprogramms 
verteilt auf 48 Monate zahlen sie den Kaufpreis von 1.500,- €uro
Kosten für Updates innerhalb dieser 48 Monate          500,- €uro
Sie haben Gesamtkosten in Höhe von                      2.000,- €uro und das Programm gehört Ihnen

Beispiel Miete einer Cloudlösung:
Sie bezahlen eine monatliche Nutzungsgebühr von      39,- €uro per Monat
In vergleichbaren 48 Monaten haben Sie gezahlt     1.872,- €uro - ohne das Ihnen diese Software gehört

Gedanken sollten Sie sich auch über den Preis machen. Manche Programme erscheinen auf den ersten Blick preiswert. Sie sollten aber auch überprüfen, welcher Service dahinter steht. Dies betrifft insbesondere die sogenannte Hotline, aber auch Wartung und Schulung. Ihnen nutzt es nämlich recht wenig, wenn zwar eine Hotline angeboten wird, diese aber aus Sachbearbeiter, Entwickler und Chef der Firma in einer Person besteht und dieser dann, wegen Überarbeitung, im Krankenhaus liegt.

Rücksprache mit dem Steuerberater ist empfehlenswert, nicht nur wegen der Abschreibungsmöglichkeiten sondern auch, um vorher einen eventuellen Datenaustausch abzuklären. Das spart dem Steuerberater Arbeit und Ihnen dann Geld.

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