Das Angebot an Finanzierungskonzepten ist groß, doch gerade hier heißt es aufgepasst.
Ein normaler Bankkredit ist relativ teuer. Ein empfehlenswerter Weg ist die Finanzierung über eine Bank oder Sparkasse in Verbindung mit Förderdarlehn, die neben niedrigen Zinskonditionen meist auch 2 tilgungsfreie Jahre zum Anfang der Selbstständigkeit bieten. Dies kann gerade in der Startphase des Unternehmens ein wesentlicher Vorteil sein.
ERP-Existenzgründungsprogramm
”Mit diesem Programm fördert die DtA gewerbliche Gründer sowie Freiberufler (außer Heilberufe) bei
1. Gründungen
2. Unternehmensübernahmen
3. Aktiven Beteiligungen an einem Unternehmen
In den alten Ländern werden bis zu 50 % und in den neuen Ländern bis zu 75 % der Investitionssumme mit dem ERP-Darlehen finanziert. Für die Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln gibt es Obergrenzen (67 % der Investitionssumme in den alten Ländern, 85 % in den neuen Ländern).
Wichtig ist, daß Sie den Förderantrag bei Ihrer Hausbank stellen, bevor Sie mit Ihrer Investition beginnen. Also: erst beantragen, dann starten!”
DtA-Existenzgründungsprogramm
”Dieses Programm fördert kleine und mittlere Unternehmen in ganz Deutschland, auch Freiberufler (inklusive der Heilberufe!) und stellt so eine ideale Alternative für diejenigen dar, die öffentliche Mittel (z.B. ERP-Darlehen) nicht in Anspruch nehmen können. Die Darlehen sind zudem mit anderen Förderprogrammen der DtA kombinierbar. Für Investitionen in NRW bieten wir anstatt des DtA-Existenzgründungsprogramms das Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung an.
Das Programm steht zur Verfügung für
1.Gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen
2.Unternehmensübernahmen
3.Aktive Beteiligungen an einem Unternehmen, sowie für alle Investitionen, die innerhalb der ersten 8 Jahre nach Gründung durchgeführt werden.
Mit dem Darlehen sind bis zu 75 % der Investitionssumme finanzierbar. Dieser Anteil kann bei Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze um 25.000 EUR pro neugeschaffenem Arbeitsplatz auf bis zu 100 % aufgestockt werden, auch unabhängig von gleichzeitig durchgeführten betrieblichen Investitionen.”
Saloneinrichter und Firmen der Haarkosmetik bieten ebenfalls Finanzierungskonzepte. Hier gilt die allgemeingültige Regel: genau hinschauen, vergleichen und verhandeln!
Eine besondere Art der Finanzierung stellt die Schuldbegleichung mittels Rabattfinanzierung da. Besonders günstige Zinsen sind hier ein deutlicher Vorteil. Jedoch verzichten Sie hierbei auf einen Teil des Warenrabatts und / oder verpflichten sich zur Abnahme bestimmter Warenmengen um die Schulden zu tilgen. Hier binden Sie sich langfristig an einen Industriepartnern, sollten auch die Höhe der vereinbarten Lieferkonditionen im Auge behalten !