Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Was beinhaltet die KassenSichV

Millionen Kassen müssen umgerüstet werden


 

Mythen um die KassenSichV: Das müssen Händler wissen!

Der Countdown läuft und viele Händler stehen vor einer Herausforderung namens „Kassensicherungsverordnung“, kurz KassenSichV. Viele Irrtümer der neuen Rechtsprechung sorgen bei Einzelhändlern für Unsicherheit. Im Mittelpunkt der Diskussionen: Das Signieren, speichern und Archivieren mittels Technischer Sicherheitseinrichtung per Hardware oder Cloud-Lösung. Tim Seite, CEO von Tillhub weiß, worauf es 2020 ankommt und klärt über die größten Mythen rund um die KassenSichV auf:

 

Mythos 1: Die Fiskalisierung beginnt jetzt!

Falsch, denn der deutsche Handel ist Nachzügler. Die Fiskalisierung hat weltweit schon längst begonnen, nur hierzulande hat man sich Zeit gelassen. Spätestens seit 2015 wurde das Unterfangen „Fiskalisierung“ mit einer Verschärfung der ordnungsgemäßen Buchführung angegangen. Der Kern davon ist die Einzelaufzeichnungspflicht, das bedeutet, dass alle Geschäftsvorgänge und Umsatzdaten einzeln aufgeführt und einheitlich gespeichert werden müssen. Konkretisiert wurde das durch den Beschluss der KassenSichV (2017), die die präzise Aufbewahrung aller Umsatzdaten und die Einführung einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), verlangt und 2020 in Kraft tritt.

Mythos 2: KassenSichV dient „nur“ der Transparenz

Zwar ist die Transparenz einer der Gründe hinsichtlich der Einführung der KassenSichV, der Hauptgrund ist aber offensichtlich das Thema Umsatzsteuerbetrug. Jedes Jahr gehen dem Staat aufgrund von bewusst manipulierten Kassensystemen Milliarden von Euro verloren, so das Bundesamt für Finanzen. Die neue Rechtsprechung hat folglich auch eine Überwachungsfunktion.

Mythos 3: Alle Händler brauchen ab Januar neue Kassensysteme

Abgesehen von einer kurzen Übergangsfrist, müssen spätestens nach dem 31.12.2022 alle Händler ein Kassensystem mit TSE-Anbindung besitzen. Diese Ausnahme greift aber nur, wenn die bisherige Registrierkasse nach dem 25.11.2010 angeschafft wurde und damals den Anforderungen des Finanzamtes von 2010 entsprochen hat. Ansonsten muss ab dem 01.01.2020 ein neues Kassensystem angeschafft oder umgerüstet worden sein. 

Mythos 4: Alle Händler benötigen eine Kasse mit TSE-Anbindung
Bargeldkassen können unter Umständen weiterhin verwendet werden. Der Gesetzgeber lässt dahingehend Ausnahmefälle zu, was bedeutet, dass z.B. Marktstände oder kleine Kioske nicht zwingend von der KassenSichV betroffen sind. Trotzdem ist jeder Einzelfall eigenständig zu prüfen, um hier 2020 auch weiterhin gesetzeskonform Waren zu vertreiben.

Mythos 5: Der Staat übernimmt die Kosten für die TSE

Eine staatliche Subventionierung ist nicht vorgesehen, Händler und Software-Anbieter stehen vor hohen Mehrkosten in der Umrüstung mit einer TSE. Neben einer neuen Hardware müssen auch die Kassensysteme aktualisiert werden, was für hohen Aufwand bei allen Beteiligten sorgt. Eine kostengünstige Alternative ist die Umsetzung einer TSE via Cloud. Über eine Schnittstelle zum Internet liegt es lediglich an den Software-Anbietern hier die Rahmenbedingungen zu liefern, um Geschäftsvorfälle eindeutig und nachvollziehbar zu signieren sowie zu archivieren. 

Mythos 6: Nicht alle Kassen müssen beim Finanzamt gemeldet werden 

Auch hier ein Irrglaube: Ab dem 01.01.2020 müssen alle Kassen beim Finanzamt gemeldet werden. Das betrifft zudem alle Point-of-Sales-Systeme (POS) eines Geschäfts, also auch Zweit- und Drittkassen. Sollten hier Fahrlässigkeiten auffallen, ist das ein Straftatbestand.

Mythos 7: Steuerprüfer müssen sich ankündigen

Seit 2018 steht der Beschluss bereits: unangekündigte Prüfungen der ordnungsgemäßen Buchführung sind erlaubt! Jederzeit steht es Steuerprüfern offen eine Kassennachschau vorzunehmen. Im Zuge der KassenSichV könnte das künftig bedeuten, dass sie ein Ladengeschäft besuchen, das Kundenaufkommen beobachten, stichprobenartig Waren einkaufen und einen Auszug der Buchführung anfordern. In Österreich nutzen Steuerprüfer z.B. eine App und können anhand eines Kaufes und dem aufgedruckten QR-Code fehlerhafte Abrechnung identifizieren. 

Mythos 8: Nichtbeanstandungsfrist gilt auch für die Belegausgabepflicht

Die Nichtbeanstandungsfrist läuft bis zum 30. September 2020. Registrierkassenbetreiber haben somit nun ausreichend Zeit, ihre Kassen umzurüsten und die gesetzlich erforderliche TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) einzubauen. Die Belegausgabepflicht nach §146a der Abgabenordnung gilt aber weiterhin ab Januar kommenden Jahres. Einzelhändler und Dienstleister sollten schon jetzt die umfangreichen Maßnahmen rund um die KassenSichV weitestgehend prüfen und vorbereiten, denn sonst wird es auch im kommenden Jahr eine zeitkritische Herausforderung. Kassenbetreiber sollten somit kontinuierlich Rechtsprechungen und Gesetztesänderungen verfolgen und mit dem eigenen Kassenhersteller in den direkten Austausch gehen. 

Mehr Infos auf dem Tillhub-Blog.     

 

Ein Bild, das Baum, Person, draußen, haltend enthält.

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Über Tim Seithe

Tim ist CEO von Tillhub, der All-in-one-Kassenlösung für iPads. Als Mitgründer startete er das Berliner FinTech-Unternehmen im November 2015 zusammen mit seinem Vater Frank Seithe und Oliver Mickler. Die Vision dabei: dem stationären Einzelhandel den Weg in die digitale Zukunft weisen. Bereits während seines Medizinstudiums ging er als erfolgreicher Entrepreneur voran und rief sein erstes Startup viomedo, einen Online-Marktplatz für klinische Studien, ins Leben.

Über Tillhub

Tillhub (www.tillhub.de) ist eine All-in-One-iPad-Kassenlösung für Dienstleister und Einzelhändler. Das Kassensystem ermöglicht es via App, Mitarbeiter und Kunden zu organisieren, den Verkauf in Echtzeit zu analysieren und Berichte für das Finanzamt zu erstellen. Die skalierbare Cloudlösung verbindet die klassische Kassenfunktion mit digitaler Buchhaltung, intelligenter Warenwirtschaft und E-Commerce-Anbindung.  Abhängig von den individuellen Bedürfnissen, wie einer DATEV-Schnittstelle, Kunden- sowie Gutscheinmanagement und Warenwirtschaft, erzielt Tillhub Einnahmen durch flexible, monatliche Festpreise. 

 

Zu den Hauptinvestoren zählen u.a. das Bankenunternehmen U.S. Bancorp, Müller Medien sowie die Commerzbank. Geleitet wird das 2015 gestartete Berliner Unternehmen von den Gründern Tim Seithe (CEO), Frank Seithe (CPO) und Oliver Mickler (COO).

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