Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Nur noch Monate... !

Die Kassensicherungsverordnung kommt 2020 !


Die Kassensicherungsverordnung kommt 2020:
Wichtige Informationen hierzu von e-cut, dem professionellen Salonmanagement

Noch knapp ein halbes Jahr, dann soll sie kommen, die Kassensicherungsverordnung (kurz KassenSichV). Noch ist nicht bis ins letzte Detail geklärt, wie technisch alles genau umgesetzt werden soll und welche technischen Modifikationen bei den Kassenherstellern vorgenommen werden müssen. Viele Kassenhersteller standen aber bereits 2017 vor ähnlichen Aufgaben, als es galt die österreichische Registrierkassensicherheitsverordnung (RSKV) umzusetzen. Deshalb ist davon auszugehen, dass die meisten Kassenhersteller auch für die KassenSichV gut aufgestellt sind. Wir bei e-cut sind zudem Mitglied im Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. und befinden uns mit diesem im Austausch, um zeitnah über neue Entwicklungen in Sachen 2020 im Bilde zu sein. 

Für viele aus der Friseur-, Kosmetik- und Beautybranche stellt sich aber vermutlich noch viel mehr die Frage, was auf sie als Kassenbetreiber alles zu kommt. 
Mit dem Thema kann man locker mehrere DIN-A4-Seiten mit Informationen füllen, deshalb an dieser Stelle nur ein paar wichtige Punkte in aller Kürze.
Wer sich gerne ausführlicher mit dem Thema befassen will findet auf https://www.e-cut.de/kassensicherungsverordnung-2020 alles, was aus unserer Sicht im Moment relevant ist.

1. FRAGE: ICH BESITZE BEREITS EINE KASSE BZW. EIN KASSENSYSTEM. WAS IST HIER ZU BEACHTEN?

Bei bestehenden Kassen und Kassensystemen kommt es ganz darauf an, ob diese technisch nachrüstbar sind oder nicht. Nachrüstbar heißt, dass durch zusätzliche Programmierung oder durch Einbau eines Moduls die Kasse an die neuen Erfordernisse angepasst werden kann.

- Technisch nicht nachrüstbare Kassen dürfen übergangsweise bis 2022 weiter genutzt werden. Bis zum 31.12.2022 sind aber auch diese Kassen zu ersetzen.
- Technisch nachrüstbare Kassen müssen fristgerecht bis zum 01.01.2020 umgerüstet werden. Dies trifft auch auf unser e-cut Kassensystem zu.
- e-cut Kunden mit bestehender Aktualitätsgarantie (Update-Vertrag) bekommen die neue e-cut Version ohne jeglichen Aufpreis.
- e-cut Kunden ohne Aktualitätsgarantie können von ihrer Version ein Update auf die dann neue e-cut Version käuflich erwerben. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Vertriebspartner Ihrer Region.

2. FRAGE: ICH WILL MIR EINE KASSE ANSCHAFFEN. WAS GILT ES HIER ZU BEACHTEN?

Nicht voreilig handeln, denn noch gibt es keinen Kassenanbieter, der heute schon eine zertifizierte Sicherungseinrichtung in seine Produkte integriert hat.
Man kann aber davon ausgehen, dass alle namhaften Kassenhersteller die Anforderungen der KassenSichV pünktlich zum 01.01.2020 erfüllen werden.
Wer sich heute schon für e-cut entscheidet, kann sich sicher sein, dass er für 2020 gut vorbereitet ist und bei der Umstellung gut betreut wird.

3. FRAGE: KASSENBON JA ODER NEIN?

Diese Frage wird sich ab dem 01.01.2020 nicht mehr stellen, denn jeder Kunde muss einen Kassenbon über die bezogenen Dienstleistungen und Produkte erhalten, ob er will oder nicht. Dies fällt unter die Belegausgabepflicht, die ebenfalls ab dem 01.01.2020 greifen wird. Damit soll unter anderem vermieden werden, dass beim Kassiervorgang falsche Angaben gemacht oder gar Positionen weggelassen werden.

4. FRAGE: MUSS ICH ZUKÜNFTIG MEIN KASSENSYSTEM BEIM FINANZAMT ANMELDEN?

Ja, ab dem kommenden Jahr müssen eingesetzte Kassensysteme beim Finanzamt angemeldet werden und zwar innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme. Bei bestehenden Kassensystemen, die nach dem 31.12.2019 weiter betrieben werden, muss die Anmeldung bis spätestens 31.01.2020 erfolgen. Die Anmeldung wird aber vermutlich auf elektronischem Wege möglich sein und keinen großen bürokratischen Aufwand bedeuten. Genaueres bleibt aber abzuwarten.

5. FRAGE: WIE KANN ICH MICH ÜBER AKTUELLE ENTWICKLUNGEN INFORMIEREN?

Auf e-cut.de haben wir ein paar Links zu Seiten zusammengetragen, die sich ihrerseits ausgiebig mit dem Thema KassenSichV beschäftigen. Darüber hinaus bieten wir einen kostenlosen Newsletter an, den man ebenfalls auf e-cut.de  abonnieren kann. Aktuelle Entwicklungen werden von uns auch auf Facebook gepostet.

Informationen zum Anbieter
Images & Words GmbH
Königsallee 43
71638 Ludwigsburg
07141/5055194
07141/5055196
Zum Impressum des Anbieters

Das könnte Sie auch interessieren

Neue Partnerschaft

Neue Partnerschaft

LIV und Salon Management Software
neuer e-cut Planer

neuer e-cut Planer

Ein tolles Angebot!
46 Millionen US-Dollar

46 Millionen US-Dollar

Bedeutende Investition für Salonmeister.de
Wussten Sie schon?

Wussten Sie schon?

30% der Bauty Termine online gebucht!
Kennst Du einen?

Kennst Du einen?

Kundenzufriedenheit...
Man sieht sich....

Man sieht sich....

... immer mindestens zweimal im Leben!
Prüfung ohne Sorgen

Prüfung ohne Sorgen

Frist bis 31.12.2016
Definition von „Hotline“

Definition von „Hotline“

Hilfe wenn es brenzlig wird
Yesss!

Yesss!

INNOVATIONSPREIS-IT 2015!
Hauptmenü