Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Neue Kassenverordnungen Handlungsbedarf!

Star Online informiert zur bevorstehenden Kassensicherungsverordnung, welche ab 1.1.2020 bundesweit für Kassensysteme in Kraft tritt.


Die Finanzbehörden hatten die ursprüngliche geplante Frist (1.Januar 2020) für die Aufrüstung der Kassensysteme mit einer TSE um neun Monate verschoben – auf den 30. September 2020. Der Grund dafür sind Lieferengpässe bei der Hardwäre sowie Engpässe bei der Zertifizierung.

VORSICHT!
Bei diesem Aufschub handelt es sich lediglich um eine Nichtbeanstandungsfrist, wobei die Details nicht gänzlich geklärt waren. 

JETZT WURDE KLARHEIT GESCHAFFEN !
Am 06.11.2019 wurde vom BMF zur KassenSichV nach §146a AO nachstehende erweiterte Regelung veröffentlicht: 

"Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des §146a AO wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen." 

Dies bedeutet für Sie als CloudCIS Anwender, dass bei fehlender technischer Sicherheitseinrichtung (DIGITALE SIGNATUR) keine Beanstandung bis zum 30.09.2020 von der Behörde erfolgt. 

Dies hebt aber nicht die Notwendigkeit der kurzfristigen weiteren Notwendigkeiten welche ab 01.01.2020 in Kraft treten auf und mit nachstehenden Punkten von Star-Online für den Anwender realisiert werden.
Das bedeutet das UPDATES und alle WEITEREN NEUERUNGEN bereits zum 01.01.2020 umgesetzt sein müssen.
Von der Ausnahmefrist bis September ist einzig die TSE Hardwareerweiterung betroffen.

Beachten Sie die weiterführenden Informationen oben rechts, die Ihnen zum Download zur Verfügung stehen.

1. Software Update Stufe 2 mit erweiterter GoBD nach DSFinV-K ab 01.01.2020 
2. Belegerteilungspflicht mit/ohne QR-Code auf Bondrucker ab 01.01.2020 
3. Unterstützung/Vorbereitung der notwendigen Formulare für bürokratische Abwicklung 
4. Anmeldung der Kasse bei Finanzamt (Kassen Meldepflicht bis 31.01.2020 bzw. wenn dazu eine Online Anmeldung möglich ist) 
5. Anpassung neuer Kontenrahmen für GoBD nach DSFinV-K per 01.01.2020 
6. Anpassung DATEV-Schnittstelle ab 01.01.2020 
7. Software Update mit erweiterter GoBD ab 01.01.2020 
8. Bestellung der TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) für digitale Einspielung 
9. Automatische Updates für Erweiterungen der KassenSichV nach 01.01.2020 
10. Neues Handbuch und Verfahrensdokumentation zum Kassensystem 
11.TSE Zertifikat für behördliche Überprüfungen 
12. Unterstützung bei Kassen-Nachschau im Prüfverfahren 13. Datensicherung inkl. TSE Signaturdaten im Online-Datensafe


 

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