Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21. August 2020 ein BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) veröffentlicht.
Besonders interessant ist die Vereinfachungsregel unter Punkt 3: Aus Vereinfachungsgründen wird es danach nicht beanstandet, wenn die Kosten für die Implementierung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Das Schreiben vom BMF oben rechts zum Download
Quelle: Friseure NRW