Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Inventurdifferenzen

... können schnell zu erheblichen Steuernachzahlungen führen


Nach Erhebungen des EHI Retail Instituts, einem wissenschaftlichen Institut des Handels, betrugen die Inventurdifferenzen im gesamten deutschen Einzelhandel in 2017 rund 4 Milliarden € zu Verkaufspreisen.

Nach Einschätzung von Handelsexperten verteilen sich diese Schäden wie folgt:

ca. 56 % = 2,24 Mrd. € auf Kundendiebstähle

ca. 21 % = 0,84 Mrd. € auf eigene Mitarbeiter

  1. 7 % = 0,28 Mrd. € auf Lieferanten und Servicekräfte

ca. 16 % = 0,64 Mrd. € auf organisatorische Mängel, z.B. auf nicht erfasste Abschriften, etc.

Statistisch gesehen bedient sich jeder Bürger jährlich an Waren im Wert von 27 € im Einzelhandel, ohne zu bezahlen. Im Branchenvergleich stellen Baumärkte und Drogeriemärkte überdurchschnittliche Bestandsdifferenzen bei der Jahresinventur fest.

Und wie sieht das bei Ihnen aus? Stimmen bei Ihnen die Inventuren? Werden alle Handelsartikel immer registriert und bezahlt? Haben Sie einen genauen Überblick über alle Aufträge und deren Verkaufswert in Ihrem Salon über jeden Verkaufstag, und damit den erwarteten Tagesumsatz? Rechnen alle Mitarbeiter/innen gleiche Leistungen auch zu gleichen Konditionen mit allen Kunden ab?

Ist die Kassenschublade an das Kassensystem angeschlossen und nach Abchluss des Kassiervorgangs sofort wieder verschlossen? Öffnet sich diese erst wieder automatisch beim nächsten Bargeld-Kassiervorgang? Wer macht den Kassenabschluss während Ihrer Abwesenheit? Ist bereits vor der Abrechnung zu erkennen, welcher Umsatz in der Kasse sein muss?

Sind Sie sicher, dass Sie zu jeder Zeit alles im Blick haben? Sind Sie sicher, dass Sie zu jeder Zeit nur ehrliche und aufmerksame Mitarbeiter beschäftigt haben und die unehrlichen oder unaufmerksamen nur in anderen Branchen oder bei Ihren Wettbewerbern arbeiten?

Durch die gesetzlichen Maßnahmen der letzten Zeit sind die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung gestiegen, allerdings nur in Bezug auf die ordentliche Besteuerung. Wie sieht es aber mit der Sicherheit für Ihr Einkommen aus?

Natürlich wird auch bei der Kassen-Nachschau durch einen Kassensturz geprüft, ob der Kassenbestand mit den registrierten Zahlungen übereinstimmt. Es wird auch teilweise getestet, ob alles Geld auch in die Kasse wandert. Aber reicht das wirklich aus um sicherzustellen, dass alle Einnahmen auch bei Ihnen ankommen?

Natürlich sind die meisten Kunden und Mitarbeiter ehrlich, aber leider nicht alle. Als Unternehmer haben wir die Verpflichtung alles zu tun, damit niemand von unseren Mitarbeitern in Situationen gebracht wird, die zu Manipulationen einladen. Sichere Systeme dienen nämlich insbesondere auch den vielen ehrlichen Mitarbeitern, die dadurch nicht in Verdacht kommen können.

Mit unserem Kassensystem FT-cash bieten wir Ihnen aufgrund unserer langen Handelserfahrung eine Reihe von Sicherheiten:

* Auftragsstornos werden dokumentiert, damit ausgeführte Aufträge nicht an der Kasse vorbei kassiert werden können.

* Stornierungen von bereits kassierten Beträgen können nur mit Bezug auf den bereits vorher registrierten Bon erfolgen. Alle Stornos erscheinen auch in der Kassenabrechnung.

* Für jeden Kassiervorgang erfolgt ein Bon-Ausdruck für den Kunden (wird ohnehin bald Vorschrift).

* Die Kassenschublade muss immer geschlossen bleiben und öffnet sich nur zum Kassieren von Bargeld für kurze Zeit. Bleibt die Kassenlade länger geöffnet, so gibt es einen unüberhörbaren Alarm.

* Die Abrechnung für die Kunden erfolgt immer mit dem Namen der Kassiererin.

* Es gibt keinen Test-Kassierer, der nur Bons ausdruckt, aber letztlich nicht in der Abrechnung erscheint.

* Die Kassenabrechnung erfolgt in Form der Bediener-Selbstabrechnung. Das bedeutet, dass die abrechnende Person das Geld in der Kasse komplett zählt und nach Stückelungen die jeweilige Menge an Münzen und Scheinen im System eingibt. Das Kassen-Soll ist nicht sichtbar. Danach wird noch eingegeben, welche Scheine und Münzen als Wechselgeld für den nächsten Tag im Salon verbleiben.

* Nach Bestätigung dieses IST-Geldberichts, der gesetzlich nicht ausdrücklich so detailliert vorgeschrieben ist, aber die Abrechnung deutlich vereinfacht und sicherer macht, erfolgt die Abrechnung vom System aus, ohne dass die Kassiererin oder der Kassierer hierauf noch einen Einfluss nehmen kann. Eventuelle Kassendifferenzen werden automatisch ausgewiesen, um sie danach möglichst aufzuklären.

* Das Wechselgeld wird an einem sicheren Ort deponiert. Über Nacht bleibt die leere Schublade offen - es gibt dann keinen Alarm - damit bei einem möglichen Einbruch nicht auch noch die Kasse zerstört wird.

* Die abgerechneten Tageseinnahmen sollten sodann zur Bank gebracht und dort eingezahlt werden.

* Der nächste Tag startet mit der erneuten Eingabe des IST-Geldberichts für das Wechselgeld. Dies hilft eventuelle Unregelmäßigkeiten zu klären, wenn am nächsten Tag eine andere Person die Kasse eröffnet. In der Praxis gibt es leider immer auch Fälle, wo Mitarbeiter mit Wechselgeld manipulieren und den Verdacht auf Kollegen abzuschieben versuchen.

 

Leider gibt es auch heute noch viele Salons, wo solche Sicherheiten fehlen. Das erfolgt teilweise aus Sorglosigkeit, der Überlegung nicht unbedingt alle Einnahmen zu versteuern, etc.

Prüfen Sie einmal ganz kritisch, wie das bei Ihnen ist und was das für Sie bedeuten kann.

Durch die Kassen-Nachschauen in Verbindung mit vorhergehenden Testkäufen und Beobachtungen können solche Situationen ganz schnell zu erheblichen Steuernachzahlungen führen. Zusätzlich - und das mag noch viel erheblicher sein - können Ihnen durch ein nicht gesichertes System erhebliche Beträge verloren gehen, ohne dass Sie das sofort merken.

Gerne führen wir Ihnen unser System live vor. Melden Sie sich dafür einfach unter folgendem Link an: https://www.friseur-termin.eu/#document-demoRequest

Wir werden uns dann kurzfristig bei Ihnen melden und einen online-Termin mit Ihnen hierfür vereinbaren.

Beste Grüße

Günter Reutelsterz

eine Marke der

timer-systems GmbH

Oststr. 2

56743 Mendig

info@timer-systems.de

tel. 02652 9592090

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