Fristverlängerung für die TSE?
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Nichtbeanstandungsfrist bis 30.09.2020
Bereits Ende 2019 hat das deutsche Bundesfinanzministerium die Nichtbeanstandungsfrist für die Nachrüstung von Computerkassen gemäß KassenSichV beschlossen. Diese besagt, dass es nicht beanstandet wird, wenn ein Betrieb bis zum 30.09.2020 seine Kassensoftware noch nicht aktualisiert und/oder noch nicht die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ergänzt hat, weil es ihm bislang noch nicht möglich war. Das bedeutet, dass jeder Betrieb die Aktualisierung seiner Kassensoftware und die Anschaffung einer TSE schnellstmöglich veranlassen muss, sobald diese verfügbar sind – spätestens jedoch bis zum 30.09.2020.
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Keine bundesweite Fristverlängerung!
Aufgrund der Coronakrise, die die gesamte Friseur- und Kosmetikbranche hart getroffen hat, sind die Handwerksverbände bemüht, eine weitere Fristverlängerung durchzusetzen. Das Bundesfinanzministerium hat jedoch entschieden, dass es keine generelle Fristverlängerung geben wird.
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Fristverlängerung für folgende Bundesländer
Nun haben einige Bundesländer entgegen der Entscheidung des Bundesfinanzministeriums eine stillschweigende Fristverlängerung für das Nachrüsten der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bis zum 31.03.2021 angekündigt.
Achtung! Diese Fristverlängerung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Betriebe bereits vor dem 30.09.2020 die Nachrüstung ihrer Computerkasse inkl. TSE bestellt haben müssen!
Das bedeutet, dass die Betriebe der nachfolgenden Bundesländer zwar bereits jetzt die Aktualisierung Ihrer Kasse sowie die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bestellen müssen, sich mit der Installation aber noch bis zum 31.03.2021 Zeit lassen können. Auf Nachfrage müssen Sie die Bestellung der Aufrüstung Ihrer Kasse nachweisen können! Bewahren Sie deshalb Ihre Rechnung/Ihren Kaufbeleg gut auf und halten Sie ihn griffbereit.
Folgende Bundesländer haben die stillschweigende Fristverlängerung unter den oben genannten Bedingungen angekündigt:
- Baden-Würtemberg
- Bayern
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Schleswig-Holstein
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Ihre nächsten Schritte
Egal, in welchem Bundesland Sie Ihr Geschäft führen, Sie müssen in jedem Fall rechtzeitig die Aktualisierung Ihrer Kassensoftware veranlassen und die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bestellen, sofern noch nicht geschehen. Lediglich mit der Installation/Einrichtung können Sie sich gegebenenfalls etwas mehr Zeit lassen.
Hier geht es zur Bestellung:
Kassensoftware COMCASH 5:
- Für COMCASH-Kunden: Zum Upgrade
- Für Neukunden: Zu den Paketen
Technische Sicherheitseinrichtung (TSE): Zur Übersicht
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Beitrag verfasst von COMHAIR GmbH (www.comhair.de)
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