Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 09.04.2024

Ärger über Kassensoftware Updates?

Was steckt hinter den Kosten für Updates und TSE?


Bereits 2016 hat das Bundes-Finanzministerium das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ eigeführt, welches bereits einige Neuerungen brachte. So wurde ab 1.1.2018 die Kassennachschau eingeführt. 

Mit dem veröffentlichten Anwendungserlass zu § 146a AO werden nun weitere Maßnahmen zum 1.1.2020 bindend. Friseur-news hat, wie viele Fachmedien ebenfalls, laufend darüber berichtet. Von daher ist es nicht so ganz verständlich, wenn in den sozialen Medien ein ungestümer Zorn auf die Softwarehersteller einstürmt. Wenn man sich mit der Faktenlage auseinandersetzt erst recht nicht.

Laut Gesetz müssen künftig alle Kassensysteme mit einem Zusatz versehen sein, der eine Kassenmanipulation unmöglich macht. Hierzu gehört ein Dongel oder USB Stick der an eine Schnittstelle im PC aufgesteckt wird und bei Bedarf von den Finanzbehörden auslesbar ist. Auch andere Lösungen werden angeboten: COMHAIR hat sich beispielsweise  für die Integration der TSE direkt in den Bondrucker entschieden.

Aktuell sind die Hersteller von Kassensoftware (nicht nur im Friseurhandwerk sondern in allen Wirtschaftszweigen) unseres Landes hierdurch äußerst gefordert. 

  • Die Software (das eigentliche Programm) muss in der Programmierung neu angepasst werden, was sehr viel Entwicklungsarbeit bedeutet. So wird es von allen Herstellern Updates für die betreffenden Programme geben.
  • Des Weiteren müssen diese Zusatzmodule/Dongel an die neue Software angepasst und
  • zuletzt vom Bundesinstitut für Informations- und Sicherheitstechnik geprüft und zertifiziert werden.

Für die Hersteller dieser Produkte ist dieser Aufwand sehr kostspielig. Viele Friseure erwarten seltsamerweise, dass dieser Aufwand von den Softwareentwicklern kostenlos geschieht und machen ihren Unmut deutlich kund. Allerdings bisher nur in der Friseurbranche, in anderen Wirtschaftszweigen scheint das als normal akzeptiert zu werden.

Es gibt Anbieter mit Supportverträgen, in welchem die Updates enthalten sind.
Bei Anbietern cloudbasierter Lösungen erfolgen die Updates auf dem Server der Anbieter. 
Aber auch hier werden diese Unternehmen mindestens die Kosten für die neu vorgeschriebene Hardware und Zertifizierung auf die Kunden (sprich Friseure) weitergeben müssen. 

e-cut teilt uns auf Anfrage mit: die Softwareumstellung und die Einführung der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) im Rahmen des Wartungsvertrages kostenlos. Lediglich die technische Sicherheitseinrichtung selbst (TSE-USB-Stick) muss vom Inhaber erworben werden. Der Listenpreis beträgt 290,- €.

studiolution arbeitet ebenfalls an einer kundenorientierten Lösung und schreibt: „Derzeit gehen wir davon aus, dass wir unseren Kunden die Kosten des TSE Anbieters in Rechnung stellen und diese dann weitergeben, so dass der ganze Prozess für unsere Kunden so einfach wie möglich bleibt. Das betrifft auch die Anmeldung beim TSE Anbieter, Eintragen der Seriennummer der TSE im Kassensystem, etc. Wir rechnen damit, dass es sich um ca. 6 – 10 €/ Monat handeln wird, die durch die Anbindung von TSEs zusätzlich an Kosten entstehen.“

COMHAIR bietet das Update je nach Vorversion ab 390,- €, abzüglich 60,- € Rabatt bei Bestellung im November.

STAR ONLINE meldet für CloudCIS und EuroCIS eine Verifizierung des Systems ab 490,- € netto.

ACHTUNG
Zwischenzeitlich gab es im Sommer 2019 Lieferengpässe bei der Hardware. Da diese Zertifizierung ein aufwändiges Verfahren ist und in allen Wirtschaftszweigen in der Bundesrepublik mit ihren Softwareherstellern durchgeführt werden muss, ließ sich dieses Verfahren nicht bis zum 1. Januar 2020  realisieren. Es gibt bis jetzt (Oktober 2019) noch keinen zertifizierten Anbieter einer TSE. 

Aus diesem Grund haben die Finanzbehörden die ursprüngliche geplante Frist (1.Januar 2020) für die Aufrüstung um neun Monate verschoben – auf den 30. September 2020. 

VORSICHT!
Bei diesem Aufschub handelt es sich lediglich um eine Nichtbeanstandungsfrist, wobei die Details nicht gänzlich geklärt sind. Es gilt als sicher, dass die Nichtbeanstandung nur dann zum Tragen kommt, wenn es dem Unternehmer aufgrund äußerer Umstände bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war, die Vorgaben zu erfüllen. 
Wenn er hingegen einfach nur bis zum Sommer abwartet, ohne sich bei seinem Anbieter um die nötige Nachrüstung zu informieren und diese ggf. bereits zu bestellen, darf durchaus von einer Beanstandung mit den dazugehörigen Sanktionen ausgegangen werden. Der Friseurunternehmer sollte nach aktueller Informationslage also in jedem Fall die Initiative ergreifen und sich rechtzeitig vor dem 01.01.2020 um eine Lösung bemühen!

Achtung: UPDATE 
Da es Unstimmigkeiten darüber gab, ob die Nichtbeanstandungsfrist auch bei SOFTWARE Gültigkeit findet, habe ich beim Bundesfinanzministerium nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

Bundesfinanzministerium vom 10.11.2019
„In der Nichtbeanstandungsregelung ist klargestellt, dass die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen sind. Dies bedeutet, dass sowohl die Anpassungen in der Software, d.h. die Schnittstelle für die TSE und die Implementierung der DSFinV-K, als auch der Einsatz der TSE als Hardware-Komponente spätestens bis zum 30. September 2020 umzusetzen sind. 
Es ist es möglich und zwingend erforderlich, die Software-Anpassungen vor den Hardware-Anpassungen durchzuführen.

Zudem gilt ab 2020 eine Meldepflicht für elektronische Kassen und Kassensysteme, Betriebsinhaber müssen beide an die Finanzverwaltung melden, auch wird eine Bonpflicht eingeführt. 
Kassenanforderungen 2020

Viele Anwender schimpfen jetzt, weil sie der Meinung sind, ein falsches System gekauft zu haben. Zu spät! Wir weisen seit vielen Jahren darauf hin: es macht keinen Sinn Kollegen/innen zu fragen, welches System sie benutzen und es dann gleich zu tun. Sinnvoll ist es sich schlau zu machen, welche Funktionen es gibt und dann zu bestimmen was man will oder braucht. Auch was man sich kostenmäßig leisten will oder kann – so ähnlich wie beim Autokauf!

Für alle Unentschlossenen gibt es bei friseur-news.de den Kassensoftware-finder zur ersten Information.

 

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