Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

Friseure im Verdacht!

Für Buchhaltung und ordnungsgemäße Kassenführung gibt es eine Menge von Vorschriften. Leider sind diese den Friseuren meist unbekannt oder werden nicht ernst genug genommen.


So manche Friseurunternehmer haben die Alarmglocken überhört: deshalb hier noch einmal ganz deutlich:  das Friseurhandwerk wird aus Sicht der Finanzverwaltung als Hochrisikobranche hinsichtlich Schwarzgeld und Steuerhinterziehung eingestuft.

Entsprechend dieser Einschätzung haben sich Kontrollmechanismen und Prüfungen der Finanzbehörden deutlich verschärft. Früher galt die Aussage: Friseure sind Kleinunternehmer und Prüfungen der Finanzbehörden eher unwahrscheinlich. Das hat sich gravierend geändert, heute müssen sogar kleinste Betriebe mit Besuch aus der Finanzverwaltung rechnen.

Den Finanzbehörden steht heute eine ungeahnte Menge an Daten zur Verfügung und welche  von Diesen jederzeit abgeglichen werden können.  Bei geringsten Verdachtsmomenten folgen weitere Reaktionen, sei es der Brief vom Finanzamt mit der Bitte um Klärung, eine angemeldete Prüfung aber auch  unangemeldeter Besuch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder  eine Umsatzsteuer-Sofort-Prüfung. Im schlimmsten Fall steht dann die Steuerfahndung vor der Tür, auch das gibt es.

So wurde beispielsweise der Autokauf einem Unternehmer zum Verhängnis. Er hatte das Fahrzeug (8. 000 € gebraucht) Bar bei seinem Händler bezahlt. Als in diesem Autohaus eine Steuerprüfung erfolgte, wurde dieser Barverkauf vom Prüfer notiert und an das zuständige Finanzamt des Friseurs weitergegeben. Die Sachbearbeiterin konnte sich eine Bargeld Zahlung in dieser Höhe weder durch die Höhe des Gewinns noch durch eine online Überprüfung der Bankverbindungen erklären und veranlasste eine Prüfung.
Ein anderer Friseurunternehmer bekam Post und wurde gebeten seinen Lebensunterhalt zu klären: im Finanzamt war aufgefallen, es wurden in den Sommermonaten nur geringe Privatentnahmen gebucht. Das Entnahmeverhalten im Vorfeld ließ nicht auf größere Rücklagen schließen, die Abfrage der Bankkonten zeigte keine erklärbare Antwort für die Fragen der Behörde: „… mittels Ihres Verbindungsnachweises der Telefonrechnung vom.. konnte ermittelt werden das Sie sich im Zeitraum von …. bis… in der Türkei aufhielten. Bitte erklären und belegen Sie uns die zugehörigen Reisekosten so wie Aufwendungen zum Lebensunterhalt im vorgenannten Zeitraum.“
Verdächtige in Erklärungsnot, die fadenscheinigen Erklärungen zur Herkunft irgendwelcher Gelder werden in der Regel recht schnell widerlegt, Freunde und Familie geraten durch weitere Befragungen schnell in den Strudel der Ermittlungen.

Die Höhe der Privatentnahmen ist ohnehin in das  Augenmerk der Finanzämter gelangt.
Finanzämter sind in der Lage,  Ihre Kontodaten (auch ohne richterlichen Beschluss) abzufragen. So sind Ihre Fixkosten wie Miete, Versicherungen, Strom, Heizung schnell ermittelt und die notwendigen Kosten zum Lebensunterhalt können hochgerechnet werden. Stimmt Ihre Privatentnahme hiermit nicht überein,  läuten beim Finanzamt die Alarmglocken.

Es sind nicht nur anonyme Anzeigen unzufriedener Mitarbeiter (oder auch enttäuschter Lebensgefährten/innen) sondern auch das Wissen um immense Steuerausfälle durch manipulierbare PC Systeme  welche,  die in allen Belangen geschulten,  Prüfern wach werden lassen.

Stehen diese Prüfer (angemeldet oder nicht) in Ihrem Salon, ist es meistens schon zu spät. Für Buchhaltung und ordnungsgemäße Kassenführung gibt es eine Menge von Vorschriften. Leider sind diese den Friseuren meist unbekannt oder werden nicht ernst genug genommen.
Damit Ihnen das nicht passiert haben wir für Sie das Wichtigste zusammengefasst!

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