Der Beruf des Friseurs/ der Friseurin gehört zu den klassischen, überwiegend´mit Frauen besetzten Handwerksberufen im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen.
Die Neuordnung der Berufsausbildung zum Friseurs/ zur Friseurin orientiert sich an den veränderten Qualifikationsanforderungen im Beruf. Zu den bisherigen Kernqualifikationen auf dem Gebiet der Friseur- und Kosmetikdienstleistungen, die nach wie vor den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden, sind neue Arbeitsaufgaben, insbesondere im Bereich des Kundenmanagements, der Betriebsorganisation einschließlich der neuen Kommunikations- und Informationssysteme, des Marketings sowie des unternehmerischen Denkens und Handelns hinzugekommen.
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Der wachsenden Spezialisierung im Beruf des Friseurs/ der Friseurin wird durch ein breites Angebot an Wahlqualifikationsmöglichkeiten Rechnung getragen, die sich an den veränderten Anforderungen des Marktes orientieren.
Die Ablösung der bisherigen Prüfungsform mit Zwischen- und Abschlussprüfung durch eine prozess- und handlungsorientierte gestreckte Abschlussprüfung ist ebenfalls ein wesentlicher Aspekt der Neuordnung des Berufs der Friseure
Ausbildungsdauer: Drei Jahre
In-Kraft-Treten: 1. August 2008
Tätigkeitsfelder:
Friseure / Friseurinnen sind vorwiegend in Fachbetrieben des Friseurhandwerks beschäftigt, werden aber auch in Hotels, in Wellnessbereichen, auf Kreuzfahrtschiffen, in Krankenhäusern, Altenheimen und Reha- Einrichtungen eingesetzt. Darüber hinaus sind sie bei Film-, Fernseh- und Theaterproduktionen, Fotoshootings und Modenschauen tätig. Weitere Einsatzgebiete sind der Verkauf in Drogerien, Parfümerien und Warenhäusern. ´
Eine besondere Beschäftigungsmöglichkeit bietet auch die haarkosmetische
Industrie.
Berufliche Qualifikationen:
Friseure und Friseurinnen...
• betreuen Kunden vor, während und nach der Behandlung und gehen auf deren Erwartungen und Wünsche ein,
• reinigen und pflegen Haar und Kopfhaut,
• schneiden Haare mit klassischen und modernen Techniken,
• führen modische Struktur- und Farbveränderungen der Haare durch,
• planen, formen und gestalten Frisuren,
• führen Haarverlängerungen und -Verdichtungen durch und gestalten mit Haarersatz,
• pflegen Hände und gestalten Nägel,
• führen kosmetische Maßnahmen durch,
• beraten Kunden in Friseur- und Kosmetikdienstleistungen unter Berücksichtigung ästhetischer Aspekte, der Kopf- und Gesichtsform, der Gesamterscheinung sowie modischer Trends, unterbreiten individuelle Vorschläge und setzen sie um,
• planen und dokumentieren Behandlungsabläufe,
• wirken bei der Organisation von Betriebsabläufen mit und überwachen Terminplanungen,
• beraten Kunden bei Produktauswahl und Produktanwendung, präsentieren Waren sowie Produkte und verkaufen sie,
• unterstützen Marketingmaßnahmen im Salon,
• wenden Vorschriften und Richtlinien des Gesundheits- und des Umweltschutzes an.
Inhalte der Berufsausbildung:
Die Berufsausbildung zum Friseur/ zur Friseurin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Abschnitt A
Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Kundenmanagement:
1.1. Kunden-und dienstleistungsorientiertes Handeln,
1.2. Betreuen, Beraten und Verkaufen,
2. Friseur-Dienstleistungen:
2.1. Pflegen des Haares und der Kopfhaut,
2.2. Haarschneiden,
2.3. Gestalten von Frisuren,
2.4. Dauerhaft Umformen,
2.5. Farbverändernde Haarbehandlungen;
3. Dekorative Kosmetik und Maniküre;
4. Betriebsorganisation:
4.1. Betriebs- und Arbeitsabläufe,
4.2. Pflegen von Maschinen, Geräten und Werkzeugen,
4.3. Schutz der Haut und der Atemwege sowie Hygiene,
4.4. Qualitätssicherung,
4.5. Arbeiten im Team,
4.6. Informations- und Kommunikationssysteme;
5. Marketing:
5.1. Werbung, Präsentation und Preisgestaltung,
5.2. Kundenbindung
Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten
1. Pflegende Kosmetik / Visagistik,
2. Langhaarfrisuren,
3. Nageldesign / -modellage,
4. Haarersatz,
5. Coloration
Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz.