Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Schattenwirtschaft

Ein heikles Thema, aber es gehört dazu.


Dieser Beitrag entstand 2002 für die MARKTLÜCKE:

Mit Schwarzarbeit wird den Unternehmen Umsatz und Arbeitskraft entzogen, mit der Schattenwirtschaft Kapital, das anderweitig sinnvoll investiert werden könnte, beispielsweise in eine sinnvolle Lohnpolitik.

Woher will diese Branche denn noch qualifizierte Mitarbeiter bekommen und motivieren, wenn der Friseurberuf der schlechtbezahlteste Lehrberuf in der BRD bleibt!? Welches Image will sie sich denn selber auferlegen, wenn sie weiterhin behauptet, ihr gehe es nur noch schlecht..?! Wenn es offiziell heißt: „...wie schon in früheren Jahren hat sich der Einsatz von Kapital und Arbeitskraft der Unternehmer nicht gelohnt..“ (1) Kunden kaufen bekanntlich viel lieber bei Siegern! Wem nutzt also dieses Negativimage?

Der LGH Betriebsvergleich 2000 berichtet von einem durchschnittlichen Brutto-Jahreslohn von DM 58.859 für den Friseurunternehmer. Das sind 4.900.- DM Brutto im Monat. Was sich im ersten Moment noch ganz passabel anhören mag, wird bei weiterem nachdenken eher fragwürdig.

Schließlich hat der Unternehmer durch die fehlenden Arbeitgeberanteile die doppelten Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. So verbleiben nach Abzug der Sozialabgaben bei Steuerklasse III (verheiratet, 1Kind) netto rund 2950,-DM zum Lebensunterhalt. Rechnet man die Kosten für Wohnung, Nahrung, Kleidung und Sonstiges für 2 Erwachsene und 1 Kind zusammen, wird deutlich, dass die Friseure großartige Lebenskünstler sein müssen....!

Diesen Eindruck haben mittlerweile auch Banken und stufen die Friseure in die höchste Risikogruppe. Es fehlt vielfach kaufmännisches Wissen, welches selbst zur Meisterprüfung nicht vermittelt wird. Wird die Liquidität zu eng ist der Schritt zum „Umsatz am Finanzamt vorbei“ für manch einen leicht getan, eine Lösung ist es nicht!
Mit diesem Verhalten, oder auch Lohnzahlungen am Finanzamt vorbei, machen Sie die Mitarbeiterin zur Mitwisserin und legalisieren die Tätigkeit der Schwarzarbeit, In dieser Situation können diese nicht einmal untersagen, Sie werden erpressbar!

Zur Schattenwirtschaft gehört auch die Scheinselbstständigkeit. Stühle mieten, freiberufliche Tätigkeit – das Kind hat viele Namen. Hier werden vielfach Verträge eingegangen, die mehr als bedenklich sind. Dem Vertragsgeber sichern sie in der Regel eine kontinuierliche Einnahme und ersparen die Lohn-, und Lohnnebenkosten. Der plötzlich „frei ! berufliche“ ist aber alles andere als dieses. Oftmals verbleibt ihm durch die erhöhte Sozialabgabe weniger als der ursprüngliche Nettolohn auf Tarifbasis. Der Urlaub ist für Jahre gestrichen, weil sonst kein Verdienst, der Bourn Out schon in Sichtweite ! Die unversteuerte Einnahme unter der Salontheke verhilft zum überleben.

Das soll keine moralische Wertung sein. Mir steht es nicht zu, über das Verhalten anderer zu urteilen. Aber ich denke: soll sich in der Branche etwas zum besseren bewegen, muss sich überall etwas ändern. Auch beim Verhalten der Arbeitgeber.

Bei dem heutigen Verhalten von Politikern und anderen Größen, verbunden mit dem stetig sinkenden Unrechtsbewusstsein der Bürger mag die Forderung nach ein wenig mehr Ehrlichkeit lächerlich klingen. Trotzdem wage ich es. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht was für ein Vorbild Sie Ihrer Mitarbeiterin sind? Ob Sie es vielleicht bei Ihrer Bank mit einem rentableren Betrieb nicht leichter haben? Ob es nicht für die gesamte Branche besser wäre, wenn bekannt würde ,das sich hier gutes Geld verdienen lässt...? Denken Sie mal darüber nach !

(1) Quelle: LGH Betriebsvergleich 2000

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