Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

Themen & Diskussionen: Ehrlichkeit

Unglaubwürdig
Die Steuerstatistiken sagen aus, dass fast 30% der bundesdeutschen Friseursalons weniger als 17.500 € Umsatz pro Jahr erwirtschaften.
Betriebe mit Jahresumsatz unter 17.500 € gelten als Kleinstunternehmer und sind von der Umsatzsteuer befreit.
Diese Betriebe sparen 19 % Umsatzsteuer und können diese direkt als Gewinn verbuchen.
Eine Ungleichbehandlung zu Lasten der Mitbewerber.

Die Vermutung liegt nahe, das hier nicht wenige Unternehmer ihren Umsatz bewusst niedrig halten / nach unten korrigieren.
Gesamteinnahmen von 1.450,- € im Monat, das mag es in Einzelfällen geben.
Wenn es sich hierbei aber um nahezu jeden dritten Marktteilnehmer handelt, so wie im Friseurhandwerk, wird es unglaubwürdig.

Auf Kosten der Allgemeinheit?
1.450,- € Einnahme, abzüglich Miete und Raumkosten, Energie, Warenverbrauch, Beiträge und Versicherungen – wovon leben die Inhaber?
Es ist zu vermuten, dass hier zusätzliche Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen wird, sofern nicht eine andere Tätigkeit zum Lebensunterhalt beiträgt.
Auch im Rentenalter wird wieder das Allgemeinwohl einspringen müssen.

Hier stellt sich auch die Frage nach Qualität, wenn an Weiterbildung und guten Produkten gespart werden muss. (wo bleibt der Schutz der Verbraucher?)

Freibrief für Steuer-Unehrlichkeit
Diese vorgenannten Kleinstbetriebe werden keiner genaueren Prüfung unterzogen.
Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums ist das wirtschaftlich nicht rentabel, somit bleiben diese Kleinstunternehmer von Prüfungen verschont … und wissen das!

Aktuell verabschiedet wurde das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an Registrierkassen“ Ab dem 1. Januar 2020 ist die verpflichtende Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssysteme vorgesehen.
Eine Kassenpflicht indes gibt es (noch) nicht.
In Denkansätzen wurde bereits die Befreiung der Kassenpflicht für Kleinstunternehmer diskutiert, falls diese kommen sollte.
Ohnehin sind "offene Kassen" wiederum von einer Beleg-Ausgabepflicht ausgenommen.
Ob von der geplanten Kassennachschau auch die Kleinstunternehmer erfasst werden, dazu gibt es noch keine Klarheit.
Auch die angedachte Erhöhung der Umsatzsteuerfreigrenze auf 25.000,- € pro Jahr ist vollkommen indiskutabel und kontraproduktiv.

Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein!
Ehrlich agierende Unternehmen ächzen indes unter ständig steigenden Abgaben und müssen die fehlenden Beträge ausgleichen.
Ehrlich agierende Unternehmen erhalten regelmäßig Besuch von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder von Steuerprüfern, während angebliche Kleinstunternehmer sich ins Fäustchen lachen.  

Fakt ist aber auch:
viele Betriebe befinden sich in Sachen Einkommen für den /die Unternehmer/in eher am Existenzminimum - das verleitet ebenfalls....
Nicht wenigen Mitarbeitern  ist der unversteuerte €uro lieber als der Versteuerte.
Da sind Mitarbeiter die sagen schon bei der Einstellung: bitte nicht mehr als 900,- €uro anmelden!
Da sind EX Friseurinnen die von Haus zu Haus gehen und der Agentur für Arbeit auf der Tasche liegen.
Da sind Kundinnen die nicht mehr in die Salons kommen und allesamt eine "gute Bekannte" haben....
Schwarzgeld und Schwarzarbeit sind ein großes Problem.

Mindestlohn
Vollzeittätige Mitarbeiter werden, insbesondere von Billigdiscountern- in die Teilzeit gedrängt um geschäftliche Risiken wie Leerlaufzeiten auf die Schultern der Allgemeinheit auszulagern und Kosten für Löhne zu sparen.
Dem Allgemeinwohl wird auf diese Art der Beitrag entzogen.
Dieser Trend wird seit Jahren beobachtet und dürfte sich durch die Einführung des Mindestlohnes deutlich verstärkt haben.

Von der Bundesagentur für Arbeit haben wir für den Zeitraum 2000-2012 folgende Zahlen     erhalten: *1)

  • versicherungspflichtige Beschäftigte / Vollzeit:
    Jahr 2000 152.991  
    Jahr 2012 106.367  bedeutet – 46.624
  • geringfügig und Teilzeitbeschäftigte:
    Jahr 2000 25.144    
    Jahr 2012   43.554 bedeutet + 18.410

    Bedeutet dass die Zahl der Vollzeit Tätigen dramatisch abgenommen hat, hingegen ist die Zahl der geringfügig und Teilzeitbeschäftigten gestiegen.
    Erstaunlich ist auch die Tatsache das von rund 260.000 Beschäftigten im Friseurhandwerk (Jahr 2012, Quelle BGW) lediglich 149.500 versicherungspflichtig beschäftigt sind.
    Wer den Friseurmarkt kennt, merkt schnell, dass diese Zahlen so nicht stimmen können.


Hier sind deutlich verstärkte Kontrollen und Prüfungsmechanismen erforderlich und notwendig. Die Frage der Finanzierbarkeit solcher Kontrollen ist nicht relevant. Es muss davon ausgegangen werden, dass die hier genannten Teilzeitbeschäftigen staatlich unterstützt werden müssen, während auf der Arbeitgeberseite Zahlungen zur Solidargemeinschaft entzogen werden. Das wiederum wird auch künftig, im Rentenalter, Kosten für die Allgemeinheit nach sich ziehen.

Darum fordern ehrliche Friseurunternehmer jetzt

  •  Abschaffung / Eingrenzung der Kleinstunternehmer Regelung
    Es mag Branchen / Gewerbe mit höheren Gewinnspannen geben.Hier mag es u.U. möglich sein, vom Ertrag zu leben. Insbesondere wenn ein weiteres Gewerbe oder eine Nebentätigkeit
    zum Lebensunterhalt beitragen.
    Im Friseurhandwerk sind die Margen niedrig. In der Regel kann hier kein/e Kleinstunternehmer/in vom Ertrag einen auskömmlichen Lebensunterhalt nebst Altersvorsorge bestreiten.
    Aus dieser Begründung heraus ist eine längerfristige unternehmerische Tätigkeit als Kleinstunternehmen nicht sinnvoll.
     
  • Eine Kassen-, und Belegausgabepflicht für alle Unternehmen.
    Die ab 2020 geltende Belegausgabepflicht gilt für alle Unternehmen.
    § 148 AO sieht die Möglichkeit einer Befreiung von der Belegausgabepflicht vor. Dienstleistungen fallen NICHT in den Anwendungsbereich des § 146a Absatz 2 Satz 2 AO.
    Die Belegausgabepflicht betrifft somit also auch Kleinstunternehmer wenn diese Dienstleister sind. Z.B. Friseurbetriebe als Kleinstunternehmen.

    Bei offenen Ladenkassen besteht hingegen keine verpflichtende Belegausgabe. (Gesetzestext)
    Zurückkommend auf Kleinstunternehmer > die nur selten mit Aufzeichnungssystemen arbeiten > diese sind dann wieder befreit!
    Das sehen wir als kontraproduktive Wettbewerbsverzerrung.

  • Kontrollen und Prüfungen für ALLE Marktteilnehmer
    Für welche Betriebe die geplante Kassennachschau gilt (auch für Kleinstunternehmen?) ist noch nicht bekannt.
    In der Vergangenheit hatte sich das BMF dahingehend geäußert, das Prüfungen hier wirtschaftlich nicht sinnvoll / rentabel sein könnten.
    Dem widersprechen wir, es kann nicht darum gehen die Wirtschaftlichkeit von Prüfern als Priorität zu nehmen und dafür Widrigkeiten oder Verstöße nicht nachzuverfolgen.

  • weitere Maßnahmen
    Während das Friseurhandwerk händeringend Mitarbeiter sucht, tummelt sich bei den Agenturen für Arbeit eine fast gleichbleibende Zahl von Arbeitssuchenden.
    Die Erfahrung zeigt: über 90% der von der Agentur vorgeschlagenen Bewerber verzichten auf eine Bewerbung im Markt, melden sich nicht.
    Für viele ist eine Beschäftigung im "Homebereich" plus Unterhalt sinnvoller als eine Vollzeitbeschäftigung im Salon.
     




Quelle: der-faire-salon.de   

Ehrliche Friseure fordern Kassenbonn Pflicht . Kleinunternehmer Regelung muss und soll abgeschafft werden . Es kann nicht sein das ehrliche Unternehmer die dummen sind . Vorbilder brauch das Land . Und nicht kriminelle .

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