Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Allergiefall im Salon

ACHTUNG! Gesetzliche Meldepflicht


Seit Juli 2013 müssen aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen der europäischen KosmetikVerordnung (EG-KMVO) so genannte ernste unerwünschte Wirkungen (EUW) innerhalb von 20 Tagen nach deren Bekanntwerden der zuständigen Behörde gemeldet werden. Solche ernsten unerwünschten Wirkungen treten bei kosmetischen Mitteln natürlich nur sehr selten auf. Diese Meldeverpflichtung betrifft vor allem den Hersteller, aber unter Umständen auch die Händler kosmetischer Mittel, sofern die EUW dem Händler gemeldet wurde.

Friseure, die Produkte im Rahmen ihrer Dienstleistung, also während einer Behandlung, am Kunden verwenden, sind kein Händler im Sinne der EG-KMVO und unterliegen dann für diese Anwendung grundsätzlich nicht der Meldepflicht.  Allerdings müssen Sie als Friseur(in) eine EUW dann selbst melden, wenn Sie als Händler im Sinne der EG-KMVO gelten. Dies ist nur dann der Fall, wenn eine solche Reaktion auf ein kosmetisches Mittel auftritt, das Sie an die/ den Kundin/Kunden abgegeben haben (Verkaufsware oder Produktmuster). Da die Meldung innerhalb von 20 Tagen erfolgen muss, ist sofortiges Handeln zwingend erforderlich.

Daher sollten Sie, wenn Ihnen eine „ernste unerwünschte Wirkung“ bei der Anwendung eines kosmetischen Mittels bekannt wird, das Sie an eine/einen Kundin/Kunden abgegeben haben, also z. B. eine starke allergische Reaktion, in jedem Fall umgehend den Hersteller kontaktieren. Dieser weiß genau, was zu tun ist und unterstützt Sie bei der Meldung bzw. führt die Meldung selbst durch.

Was ist eine Allergie? Bei einer Allergie handelt es sich um eine Reaktion des Immunsystems auf Stoffe, sogenannte Allergene. Allergische Symptome können zum Beispiel Rötungen, starker Juckreiz oder Brennen der Haut sein. Eine Allergie kann sich durch vergleichsweise leichte Symptome zeigen, in äußerst seltenen Fällen aber auch schwere und schwerste Komplikationen verursachen. Symptome hierfür können sein: Schweißausbruch, Angstgefühl, Erregung, Atemnot, Blässe und blaue Lippen, blaue Ohrläppchen, beschleunigter Pulsschlag, Blutdruckabfall, Übelkeit, Erbrechen etc. Allergien gegen Produkte, die ein(e) Friseur(in) anwendet, sind selten, wenn man bedenkt, dass diese Produkte tagtäglich millionenfach angewendet werden.

Allergiefall im Salon – was tun? Wenn bei Ihrer/Ihrem Kundin/Kunden während der Haarbehandlung eine Reaktion wie z. B. eine Hautreizung oder ein Brennen der Kopfhaut auftritt, sollte das Produkt sofort mit lauwarmem Wasser gründlich ausgespült werden. Im Zweifel sollte der/dem Kundin/Kunden der Besuch eines Hautarztes empfohlen werden. Informieren Sie immer den Hersteller über aufgetretene unerwünschte Reaktionen

Was Sie im Falle einer unerwünschten Wirkung immer tun sollten

Informieren Sie umgehend den Hersteller! Teilen Sie ihm folgende Informationen mit: – Name der/des Kundin/Kunden – Name des/der verwendeten Produkte(s) – Artikel- und Chargennummer(n) des/der Produkte(s) Stellen Sie das (die) verwendete(n) Produkt(e) sicher.

Soforthilfe bei einer starken allergischen Reaktion:

Bewahren Sie Ruhe! Verständigen Sie sofort den Notarzt, Telefon 112! Spülen Sie das Produkt lange, mindestens 10 Minuten, mit lauwarmem Wasser ab! Unterlassen Sie jede Eigenbehandlung, z. B. mit Pflegemitteln! Überwachen Sie Bewusstseinslage, Atmung und Puls! Sorgen Sie bei asthmatischen Zeichen für einen hoch gelagerten Oberkörper! Bei Schockzeichen: Beine hoch, Kopf tief!

Quelle:
Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V., Frankfurt,
www.ikw.org, Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks

 

 

 

 

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