Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Kündigung

Über die Wirksamkeit einer Kündigung


Wenn die Zeit bis zur Prüfung nur noch kurz ist, dann ist es gar nicht so leicht zu kündigen.


Die Kündigung muss:

● Immer schriftlich sein!


Es gibt auch verschiedene Kündigungen:

● Verhaltensbedingte:
Sie wird ausgesprochen, wenn der Lehrling - auch trotz früherer Abmahnung - erneut gegen seine Pflichten (stehen im Ausbildungsvertrag) verstößt.

● Personenbedingte:
Hierbei muss der Inhaber des Betriebes beweisen, dass der Lehrling dauerhaft nicht in der Lage ist, den Beruf auszuüben. Dies gelingt aber selten.

● Betriebsbedinge:
Sie tritt ein, wenn der Betrieb beispielsweise geschlossen wird.

Ist der Lehrling minderjährig, dann muss die Kündigung an die Eltern gehen - ansonsten ist sie nicht wirksam.

Die Kündigung kann den Azubi in die Hand gegeben werden - wichtig ist hierbei aber, sich diesen Empfang schriftlich mit einer Unterschrift vom Azubi bestätigen zu lassen.
Wird die Kündigung per Post zugestellt, dann sollte auf ein auf ein Einwurfeinschreiben geachtet werden.

Das könnte Sie auch interessieren

Schulische Voraussetzungen

Schulische Voraussetzungen

Welche Vorraussetzungen sind benötigt?
Abmahnung

Abmahnung

Was ist hier zu beachten ?
Ausbildungsbegleitende Hilfen

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Nachhilfeunterricht für Azubis
Ausbildungsvergütung

Ausbildungsvergütung

Sie muss mindestens jährlich ansteigen.
Berufsbekleidung

Berufsbekleidung

Wer bezahlt wenn es eine Kleiderordnung gibt?

Berufsschule

Berufsschule

Regelungen welche die Berufsschule betreffen
Fahrtkosten

Fahrtkosten

Wer ist für die Kosten verantwortlich?
Hilfsarbeiten

Hilfsarbeiten

Was ist ausbildungswidrig?
Freistellung

Freistellung

Unter welchen Umständen wird freigestellt?
Hauptmenü