Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 19.11.2024

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Einzelaufzeichnungspflicht

Die Gefahr bei der "offenen Ladenkasse"

Kalender & Terminbücher: Aufbewahrungspflichtig?!

selbst bei Steuerberatern sind die Fragen strittig, ob Terminbücher aufbewahrungspflichtig sind oder ein Zählprotokoll zu führen ist. So haben wir dort angefragt, wo man es ganz sicher wissen muss: beim Bundes Finanzministerium.

Die Verfahrensdokumentation

Mit Ausschlaggebend, ob eine Betriebsprüfung oder Kassennachschau für Sie als Unternehmer zufriedenstellend verläuft oder nicht, hängt es auch von der sogenannten Verfahrensdokumentation ab. Hierfür sind Sie als Unternehmer alleine verpflichtet und verantwortlich.

Die Kassennachschau ab 1.1.2018

Aus Sicht der Deutschen Finanzverwaltung sind fast 800.000 Unternehmen in mehreren Branchen Hoch-Risiko Betriebe. Vorwiegend solche, wo der überwiegende Anteil der Umsätze per Bargeld kassiert wird. Diesen werden sich die Finanzbehörden in den nächsten Jahren vermehrt zuwenden.

Vorsicht Falle: Kassenpflicht gibt es auch weiterhin (noch) nicht

Nein! Die so genannte Kassenpflicht gibt es auch weiterhin (noch) nicht. Gewerbetreibende können nach wie vor ihre Einnahmen in einer Kassenschublade oder dergleichen aufbewahren und die Umsätze „händisch“ erfassen.

Das sollten Sie wissen! GDPdU Neuerungen

Immer mehr Unternehmer haben Probleme mit dem Finanzamt, weil die Kassenbuchführung in den meisten Betrieben nicht ernst genug genommen wird. Vielfach ist Unwissenheit die Ursache, die aber nicht (vor der dann folgenden und meist sehr teuren) Strafe schützt.

Kassenführung elektronisch

Sie arbeiten, kassieren, zeichnen Ihre Einnahmen und Ausgaben auf und geben diese an den Steuerberater. Das aber reicht nicht um Strafgeldern oder gar die Verwerfung Ihrer Buchführung zu vermeiden!

Vorschriften bei der offenen Ladenkasse

PC als Salonmanagement oder elektronische Ladenkasse: viele Friseure tun sich schwer mit der Anschaffung eines EDV gestützten Kassensystems. Das mag (hier nicht zu diskutierende) Gründe haben. Eine offene Kasse (Geld in der Schublade) ist nach wie vor erlaubt, Fakt aber ist, das es auch für das Führen der offenen Ladenkasse gesetzliche Bestimmungen gibt.

Verantwortlich sind SIE!

...und nicht Ihr Steuerberater.
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