Der Betriebsinhaber muss es nicht dulden, wenn der Auszubildende beispielsweise die Berufsschule schwänzt, unhöflich ist oder zu spät kommt. Falls auch ein Gespräch nichts an diesem Verhalten geändert hat – dann kann eine Abmahnung helfen.
Hierbei gelten aber wichtige Regeln:
● Immer schriftlich!
● Es muss deutlich sein, wann, wo und wie es zu dem Fehlverhalten gekommen ist.
● Der Azubi muss aufgefordert werden die Pflichten und Regeln seines Arbeitsvertrages einzuhalten.
● Es muss damit gedroht werden, dass bei einem erneutem Verstoß gekündigt wird!
● Bei Minderjährigen Auszubildenden muss die Abmahnung an die Eltern gehen, denn sonst ist sie nicht wirksam.