Die Kosten für die Fahrt zur Berufsschule werden vom Azubi bezahlt.
Bei einer überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung muss jedoch der Betriebsinhaber die Kosten überbernehmen. Wenn der Azubis mit dem eigenen Auto kommt, dann werden im entweder die Kilometerpauschale oder die reinen Benzinkosten von Chef erstattet. Jedoch muss der Chef, wenn er die Benzinkosten ertstattet, für einen Schaden am Auto haften, wenn der Auszubildene beispielsweise einen Unfall hat.