Kassenführung mit Word oder Excel
Seit dem 1. Januar 2017 sind die neuen GoBD (*1) uneingeschränkt gültig!
Werden diese nicht eingehalten droht neben einer drastischen Strafe auch das Risiko, dass die Buchführung in Frage gestellt oder verworfen werden kann.
Dieses hat meist eine Steuerschätzung und horrende Nachzahlungen zur Folge.
Im Kern schreiben die neuen Gesetze die Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen vor. Das bedeutet nichts Anderes als das Rechnungen, aber auch Angebote Lieferscheine und steuerrelevanten Ausgangsbelege so aufbewahrt werden müssen, dass diese unveränderbar sind und auch später keine Veränderung mehr vorgenommen werden können.
Aufgepasst
viele Unternehmer verwenden als Kassenbuch Word oder Excel Tabellen, das sind Dateiformate die leicht veränderbar sind und damit nicht GoBD konform sind!
Nur wenn Sie mithilfe eines Steuerberaters oder eines EDV Fachmanns zusätzliche Maßnahmen getroffen haben um die Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten und zu dokumentieren dürften Sie diese weiterverwenden.
Gleiches gilt für die Speicherung von Belegen.
(*1) Grundsätze zu ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff