Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 19.11.2024

ZEITERFASSUNG jetzt Pflicht!

Arbeitgeber sind zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet


Meldung des Zentralverbandes:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13. September 2022 eine folgenreiche Grundsatzentscheidung getroffen: 

Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Dies ergebe sich aus unionsrechtskonformer Auslegung nach der „Stechuhr-Entscheidung" des EuGH vom 14.5.2019, C55/19. 

Dies bedeutet, dass die unionsrechtliche Vorgabe nicht in deutsches Recht umgesetzt werden muss, sondern faktisch schon für alle Unternehmer gilt. 
Die Einführung eines Zeiterfassungssystems ist zwingend. 
Ob das gewählte System elektronisch ist, dürfte dem Arbeitgeber überlassen sein.  Aus der bislang veröffentlichten Pressemitteilung des BAG geht dies nicht eindeutig hervor. 

Redaktioneller Hinweis:
Ein elektronisches System, verbunden mit Kassen und Kundenverwaltung erleichtert Ihnen die Arbeit und gibt jederzeit genauesten Überblick. 
Welche PC Systeme eine Zeiterfassung (oder auch andere Funktionen) beinhaltet können Sie finden Sie in unserem Kassenprogramm Finder

 

Das könnte Sie auch interessieren

Neue Partnerschaft

Neue Partnerschaft

LIV und Salon Management Software
neuer e-cut Planer

neuer e-cut Planer

Ein tolles Angebot!
46 Millionen US-Dollar

46 Millionen US-Dollar

Bedeutende Investition für Salonmeister.de
Wussten Sie schon?

Wussten Sie schon?

30% der Bauty Termine online gebucht!
Kennst Du einen?

Kennst Du einen?

Kundenzufriedenheit...
Man sieht sich....

Man sieht sich....

... immer mindestens zweimal im Leben!
Prüfung ohne Sorgen

Prüfung ohne Sorgen

Frist bis 31.12.2016
Definition von „Hotline“

Definition von „Hotline“

Hilfe wenn es brenzlig wird
Yesss!

Yesss!

INNOVATIONSPREIS-IT 2015!
Hauptmenü