In den vergangenen Jahren sind immer wieder neue gesetzliche Vorgaben in Kraft getreten, die für sämtliche Betriebe der Friseurbranche verpflichtend sind. Wir geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen der letzten Jahre und erklären anschließend, was sich ab dem 01.01.2020 für Sie ändert.
01.01.2015 – Neue GoBD (COMCASH ist 100% konform) (mehr erfahren...)
01.01.2018 – Kassennachschau (mehr erfahren…)
25.05.2018 – EU-Datenschutzgrundverordnung (mehr erfahren…)
01.01.2020 – Manipulationsschutz (Neues Kassengesetz)
01.01.2020 – Belegausgabepflicht
01.01.2020 – Kassen-Meldepflicht
DER MANIPULATIONSSCHUTZ
Das sogenannte „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (auch „Kassengesetz“ genannt) regelt, dass ab dem 01.01.2020 alle elektronischen Kassensysteme über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen, um Manipulationen am System vorzubeugen. Unter der technischen Sicherheitseinrichtung versteht man ein Hardware-Software-Bündel, das aus einem Sicherheitsmodul, einer technischen Schniastelle und einem Speichermedium besteht.
Diese Regelung betrifft sämtliche Anwender elektronischer Kassensysteme. Jedes System muss entsprechend nachgerüstet werden. Kassensysteme, die eine Nachrüstung nicht ermöglichen, dürfen nach dem 31.12.2022 gar nicht mehr verwendet werden. Deshalb ist es entscheidend, dass Sie auf einen Kassenanbieter setzen, der diese anspruchsvollen Anforderungen erfüllen kann.
Die COMHAIR GmbH wird das Kassensystem COMCASH fristgerecht mit der technischen Sicherheitseinrichtung ausstatten und seine Anwender rechtzeitig darüber informieren.
DIE BELEGAUSGABEPFLICHT
Ab dem Jahr 2020 sind alle Anwender elektronischer Kassensysteme dazu verpflichtet, jedem Kunden einen Kassenbeleg auszuhändigen. Es reicht nicht mehr nur die Frage, ob ein Beleg gewünscht ist oder nicht! Eine Befreiung von dieser Pflicht kann nur in Ausnahmefällen beantragt werden – etwa wenn viele Produkte an eine große Zahl verschiedener, nicht bekannter Kunden verkauft werden. Dies trifft auf dienstleistende Betriebe der Beauty-Branche wie z. B. Friseursalons jedoch nicht zu.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich rechtzeitig an die unbedingte Ausgabe von Kassenbelegen an Ihre Kunden zu gewöhnen, um nicht Gefahr zu laufen, dies nach dem Stichtag zu versäumen. Am besten Sie fangen damit jetzt schon an, wenn Sie dies nicht ohnehin schon tun.
DIE KASSEN-MELDEPFLICHT
Wenn Sie ein elektronisches Kassensystem verwenden, müssen Sie dieses bis zum 31.01.2020 Ihrer zuständigen Finanzbehörde melden. Wenn Sie mehrere Systeme verwenden, sind Sie verpflichtet, jedes einzelne davon zu melden. Schaffen Sie sich erst nach dem 01.01.2020 ein Kassensystem an, so beträgt die Meldefrist einen Monat ab Inbetriebnahme des neuen Systems.
Wir raten Ihnen deshalb, sich jetzt schon die Frist in Ihrem Kalender zu notieren, damit Sie das Melden Ihres Kassensystems nicht vergessen können.
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