Bis zum 31.III.2021 müssen laut Gesetzesvorgabe alle elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Dieses Sicherheitsmodul (elektronisches Aufzeichnungssystem) besteht aus drei Bestandteilen: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Dieses System muss vom „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ (BSI) zertifiziert sein. (TSE Zertifikat)
Bis heute (26.03.21) wurden vom BSI noch nicht alle Kassenstationen zertifiziert, sondern befinden sich in der Vorzertifizierung. Somit ist in diesen Fällen die Frist zum 31.III.2021 nicht realisierbar. Was hier zu tun ist, darüber informiert Star Online
Wichtige Cloud TSE Information 23.3.2021
und notwendige Maßnahme nach §148 AO
Liebe cloudCIS Kunden und Anwender,
in hoher Verantwortung zu Ihrer eingesetzten Cloud Kasse informieren wir Sie über den Status und Ihrer notwendigen Maßnahme bis zum Stichtag 31.3.2021:
Wie ist der Cloud TSE Status mit 24.3.2021
Auf Nachfrage beim Wirtschaftsministerium haben wir erfahren, dass sich dieses gegenüber dem Finanzministerium für einen Aufschub des verpflichteten Cloud Einsatzes der TSE über den 31.3.2021 hinaus einsetzt. Nach diversen Fachgesprächen in den letzten Wochen herrsche auf Fachebene der Ministerien (BMF, BMWi und BMI) im Grundsatz große Einigkeit, dass mit Blick auf cloudbasierte TSE-Lösungen eine Übergangsfrist nach dem 31.03.2021 geboten sei, um offene Fragen klären zu können und zugleich Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen zu schaffen. Bis dato wurden vom BSI Klientensysteme, also Kassenstationen noch nicht zertifiziert, sondern befinden sich ausnahmslos in Vorzertifizierung. Gegensätzliche Meldung betreffen ausschließlich zertifizierte Serversysteme von den Zertifizierungspartner und keine Klientensysteme (Kassen).
„O-Ton > Ob es eine rechtzeitige bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung hierzu geben könne oder alternativ die Finanzverwaltungen der Länder im Sinne einer Allgemeinverfügung tätig werden, hänge allein von der politischen Billigung der im BMF erarbeiteten und mit dem Wirtschaftsministerium abgestimmten fachlichen Vorschläge ab. Es ergäbe sich jedoch ein glaubwürdiges Bild, dass Hersteller und Kunden, die sich für cloudbasierte TSE-Lösungen entschieden haben (bereits bestellt, bereits in Betrieb oder aktuell in Implementierung), alles im Rahmen ihrer technischen und wirtschaftlichen Sorgfalt mögliche Unternehmen würden, um das mit der Kassensicherungsverordnung gesetzte politische Ziel sicherer und zertifizierter TSE-Kassen-Systeme umzusetzen.“
Mögliche Chancen bis 31.3.2021 ohne Anwender-Reaktion
Natürlich hoffen wir, dass zum einen doch noch die Zertifizierung vom Zertifizierungsgeber freigegeben wird und die Online TSE zu Ihnen freigeschalten wird. Zum anderen besteht die Chance wie oben angeführt, dass ein bundesweiter Erlass hinausgehend über den 31.3.2021 für eine Nichtbeanstandungsregelung mit neuem Stichtag erfolgt. „Moratorium in Form einer Verwaltungsanweisung“
Notwendige Maßnahme, wenn kein neuer Erlass oder keine Zertifizierung
Aufgrund der Situation empfiehlt das Wirtschaftsministerium Anträge nach §148 AO bei der Finanzverwaltung einzubringen.
Was empfehlen wir bis 31.3.2021 in Bezug auf BAO §148 auszuführen, wenn eine Cloud TSE bis zu diesem Stichtag bei Ihrem Kassensystem nicht eingesetzt wurde
Hierzu ist ein Antrag bei Ihrer zuständigen Finanzbehörde notwendig, welchen wir Ihnen zur Verfügung stellen können. Bitte tragen Sie dazu die notwendigen Daten ein und übermitteln Sie dies nachweislich der Behörde. Ein Antrag kann nur durch Sie selbst und Ihren Steuerberater bei der Behörde ausgeführt werden und nicht durch Star-Online.
- ACHTUNG: Stimmen Sie das von uns als Basis erstellte Formular unbedingt vor Zeichnung und Versand an die Behörde mit Ihrem Steuerberater ab, da es zwischen den Finanzämter Unterschiede geben kann.
Für absolute Rechtssicherheit können wir Ihnen anbieten
Star-Online hat aufgrund der laufenden Anpassungen, zeitlichen Verschiebungen und unklaren Vorgaben, hervorgerufen durch den BSI und den Zertifizierer, bereits reagiert und wir können Ihnen auch eine PHYSISCHE TSE anbieten, welche über USB als Hardwarestick oder microSD Karte, bei Ihrem Kassensystem alternativ eingesetzt werden kann. Um sicher zu gehen können Sie diese bei uns bestellen und/oder die Bestellung anpassen.
Hiervon ausgenommen sind Kunden die mit einem Star-BON unter Android, Mac-OS oder iOS Gerät als Kasse arbeiten.
Als Anwender eines Star-Bon unter Android (Marke: elo), Mac-OS oder iOS Gerät, ist es erforderlich den Antrag nach § 148 auszufüllen. Hier fehlt uns vom TSE Zertifizierer die entsprechende Library.
Sollte es sich ergeben, dass auf Grund der neuen Gesetzeslage zum Umgebungsschutzgesetz Ihre Hardware nicht mit der Cloud TSE kompatibel ist oder diese weiterhin nicht verfügbar ist, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt sofern Sie vorab den Antrag nach §148 gestellt haben, auch auf die physische TSE zurückgreifen.
Wenn Sie Fragen haben stehen wir Ihnen für dieses Anliegen unter der EMailadresse: tse@star-online.rocks zur Verfügung.
Wir bitten Sie sich, sofern möglich, über diesen Weg an uns zu wenden um gezielt Antworten zu erhalten. Wir bitten um Entschuldigung für die aktuellen Verwirrungen rund um die Cloud TSE in Deutschland.
Wir weisen darauf hin, dass es sich hier nicht um ein Problem von Star-Online handelt, sondern dieses von den Behörden verursacht ist.
Wir wiederum tun alles, um Ihre Kasse finanzamts- und rechtssicher zu halten trotz der vorherrschenden Probleme. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken.
Dokumente für Bestelländerung und FA Antrag nach §148
Bestellaenderung_physische_TSE.pdf -
Antrag_Einsatz_CloudTSE_P148.pdf
Abrufbar über Kontakt zu Star-Online per Email tse@star-online.rocks
Mit freundlichen Grüßen
Star-Online Deutschland GmbH und Team