Durch eine Neuerung im Umsatzsteuergesetz (UStG) müssen Gutscheine ab sofort dem direkt beim Verkauf versteuert werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
1. Der Ort der Leistungserbringung muss bekannt sein.
2. Die geschuldete Steuer muss bei Ausgabe des Gutscheins feststehen.
Das heißt:
Wenn ein verkaufter Wertgutschein nur in einem bestimmten Geschäft eingelöst werden kann und in diesem Geschäft ausschließlich Produkte und Dienstleistungen mit einem einheitlichen MwSt.-Satz (z. B. 19%) angeboten werden, dann müssen Gutscheine seit dem 01.01.2019 direkt beim Verkauf versteuert werden.
Unsere Kunden wurden selbstverständlich rechtzeitig informiert, wie sie diese Neuerungen in ihrem COMCASH Kassensystem ganz einfach umsetzen können.
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