Hygieneverordnung NRW
Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten.
Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten.
Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums zur Verhütung übertragbarer Krankheiten
für das Friseurhandwerk
Übertragung von Unternehmerpflichten
Für die jährliche Unterweisung
Gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz
Gemäß §12 Biostoffverordnung
Gemäß §14 Gefahrstoffverordnung
der BGW für das Friseurhandwerk
der BGW für das Friseurhandwerk