Hautschutzplan im Friseursalon
Ein Hautschutzplan ist im Friseursalon keine Formalität, sondern eine konkrete Arbeitsanweisung. Er legt fest, bei welchen Tätigkeiten die Hände geschützt, gereinigt und gepflegt werden müssen und welche Produkte dafür im Betrieb verwendet werden.
Warum Hautschutz im Friseurhandwerk so wichtig ist
Friseurinnen und Friseure arbeiten täglich mit Wasser, Shampoos, Haarfarben, Blondierungen, Dauerwellmitteln, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Häufige Feuchtarbeit und wiederholter Kontakt mit reizenden oder sensibilisierenden Stoffen können die natürliche Hautbarriere schädigen. Die Folge können trockene Haut, Risse, Entzündungen und beruflich bedingte Handekzeme sein.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 530 beschreibt deshalb besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten im Friseurhandwerk. Dazu gehören geeignete Handschuhe, hautschonende Arbeitsabläufe, regelmäßige Unterweisungen und ein betrieblich angepasster Hautschutz- und Händehygieneplan.
Was in einen Hautschutzplan gehört
- Tätigkeit: zum Beispiel Haarewaschen, Färben, Blondieren, Dauerwelle, Reinigung oder Desinfektion.
- Schutzmaßnahme: welche Handschuhe oder weitere Schutzmittel verwendet werden.
- Hautschutz: welches Hautschutzprodukt vor belastenden Tätigkeiten aufgetragen wird.
- Händereinigung: wann und womit die Hände möglichst schonend gereinigt werden.
- Hautpflege: welches Pflegeprodukt nach der Arbeit und in Pausen verwendet wird.
- Verantwortung: wer Produkte bereitstellt, den Plan aktualisiert und Beschäftigte unterweist.
Handschuhe passend zur Tätigkeit auswählen
Nicht jeder Handschuh eignet sich für jede Tätigkeit. Beim Färben, Blondieren, bei Dauerwellen und beim Umgang mit Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln müssen geeignete chemikalienbeständige Schutzhandschuhe getragen werden. Beim Haarewaschen sind Handschuhe sinnvoll, wenn die Hände regelmäßig oder länger mit Wasser und Shampoo in Kontakt kommen.
Seit 2026 gibt es mit DIN EN ISO 374-6 erstmals eine spezielle Norm für Friseurhandschuhe. Sie berücksichtigt typische Friseurchemikalien wie PPD, Ammoniumpersulfat, Ammoniumthioglykolat und Ethanol. Ein entsprechendes Piktogramm auf der Verpackung soll die Auswahl geeigneter Handschuhe künftig erleichtern.
Wichtig bei der Anwendung
- Handschuhe nur auf vollständig trockenen Händen anziehen.
- Passende Größen für alle Beschäftigten bereithalten.
- Beschädigte oder innen feuchte Handschuhe sofort wechseln.
- Einmalhandschuhe nicht mehrfach verwenden.
- Bei längerem Tragen Baumwoll-Unterziehhandschuhe prüfen.
- Ringe und Schmuck bei Feuchtarbeit möglichst ablegen.
- Hände nicht unnötig häufig oder mit aggressiven Reinigern waschen.
Hautschutz, Reinigung und Pflege unterscheiden
Hautschutzmittel werden vor belastenden Tätigkeiten angewendet. Hautreinigungsmittel entfernen Verschmutzungen möglichst hautschonend. Hautpflegemittel unterstützen die Regeneration der Hautbarriere nach der Arbeit und in Pausen. Diese Produkte erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sollten im Plan getrennt aufgeführt werden.
Plan an den eigenen Salon anpassen
Die BGW stellt einen ausfüllbaren Hautschutz- und Händehygieneplan für das Friseurhandwerk bereit. Der Salon ergänzt dort die tatsächlich verwendeten Schutz-, Reinigungs- und Pflegeprodukte. Der ausgefüllte Plan sollte gut sichtbar an Wasch- oder Personalbereichen hängen und bei Produktwechseln aktualisiert werden.
Ein Aushang allein reicht jedoch nicht. Beschäftigte müssen regelmäßig unterwiesen werden: Wann werden welche Handschuhe getragen? Wie werden sie richtig ausgezogen? Welches Produkt wird vor und welches nach der Arbeit verwendet? Nur wenn diese Abläufe bekannt und im Alltag eingehalten werden, schützt der Plan wirksam.
Warnzeichen früh ernst nehmen
Trockene, raue oder gerötete Haut, Juckreiz, Brennen, Schuppung, kleine Risse oder Bläschen sind Warnzeichen. Betroffene sollten frühzeitig die Salonleitung und eine Ärztin oder einen Arzt ansprechen. Je früher reagiert wird, desto besser sind die Chancen, die Haut zu stabilisieren und dauerhaft im Beruf zu bleiben.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle arbeitsmedizinische oder rechtliche Beratung.