Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 11.12.2024

Das habe ich noch nie gemacht

Was  Mitarbeiter können müssen ... müssten.... sollten....


In der Berufsschule lernen unsere jungen Auszubilden heute zuerst welche Rechte sie haben. Das mag weder verwerflich noch sinnlos sein, denn vielfach wird mit der Unwissenheit junger  Menschen viel Schindluder getrieben.

Persönlich vermisse ich allerdings die Hinweise auf Pflichten, insbesondere da diese neuzeitlich immer weniger von Schule oder Elternhaus  mit in die Waagschale gelegt werden.
Das führt sehr schnell zu einem Ungleichgewicht zwischen eigenen Leistungen und Ansprüchen / Erwartungen.

Hinzu kommt: die Ausbildung als Solches ist auch nicht immer das, was sie eigentlich sein sollte. Vielfach werden junge Menschen ins Berufsleben entlassen ohne wichtige Tätigkeiten, die sehr wohl auf der Ausbildungsordnung vermerkt sind, zu beherrschen.

So kommt es immer wieder vor, dass Friseurinnen auch nach Jahren der Tätigkeit, mit Anforderungen konfrontiert werden, die sie nicht oder nicht mehr beherrschen.

Die Wellbehandlung ist genau ein solches Thema!
Die Argumentation „macht die Haare kaputt!“ ist spätestens seit OLAPLEX und Co eine Farce. Richtig muss es heißen: bei unsachgemäßer Anwendung, Unkenntnis der Produkte oder nicht hierfür geeigneter Haarstruktur. Das ist aber eine Sache des Wissens und Könnens. An dieser Stelle fehlt auch vielen Chef’s , das notwendige Know How  so dass die Ausreden der Mitarbeiter gerne akzeptiert werden, auch um eigene Defizite zu verstecken.

Fakt ist: die Wellbehandlung ist in der Ausbildungsordnung verankert, in der Liste der zu beherrschenden Fertigkeiten aufgeführt und von allen Tätigen zu können!

Die Aussage: „das habe ich nicht gelernt!“ oder „das habe ich lange nicht gemacht“ haben hier nichts, aber auch gar nichts zu suchen. Diese Tätigkeiten – und dazu gehören auch professioneller Verkauf, Hochsteckfrisuren, moderne Farbtechniken und andere, -  sind ganz klar eine Bringschuld des jeweiligen Mitarbeiters!
Diese Fertigkeiten sind auch im Leistungsbild der Tarifverträge aufgeführt! Es ist immer wieder erstaunlich, wenn Mitarbeiter zwar die Höhe des dort aufgeführten Lohnes kennen, aber nur selten die zugehörigen Leistungen welche von ihnen selber für diesen Lohn zu erbringen sind.

Natürlich macht es keinen Sinn nur zu fordern wenn die Grundlagen nicht vorhanden sind. Ein kluger Chef wird hier im Gespräch Handlungsbedarf ermitteln und Hilfestellung dazu geben wie diese Mängel abzustellen sind.
Dieses sollte mit einem klärenden Gespräch beginnen und in Seminaren oder Trainingsabenden Fortführung finden.

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