BLACKBOXX Ärger

Richterliche Unterlassung erwirkt

Wir berichteten vor wenigen Tagen über ein Video der Firma Blackboxx, welches (auf der TOP HAIR 2016 gedreht) in der Friseurbranche für Aufregung sorgte. Nachzulesen hier.

Wie wir soeben erfahren, wurde gegen dieses Video bereits am Mittwoch den 23.März 2016  eine gerichtliche einstweilige Verfügung zwecks Unterlassung erwirkt.
Dieses gegen die xque GmbH (Blackboxx) und gegen Helmut Pohl (friseur.com)

Kläger war Dieter Bögelein.
Grund zur Klage war das Verhalten eines Kamerateams die sich bei Dieter Bögelein (ECS) GmbH als Reporter der BILD Zeitung (an anderen Messeständen ähnlich) vorstellten und Fragen zu der angebotenen Software stellten.
Im Anschluss wurden die Fragen und Antworten (welche speziell dem BLACKBOXX Angebot angepasst waren) geschickt geschnitten und als Test vorgestellt.
Wobei BLACKBOXX natürlich als klarer Sieger hervorging.

Einzig Dieter Bögelein erkannte Personen, merkte was hier von statten ging und verwies die Kameraleute vom Messestand.
Diese Szene wurde auch im Video gezeigt, verbunden mit der Frage was Bögelein / ECS denn zu verbergen hätten. Es wurde hinterfragt, ob deren Software vielleicht nicht ordnungsgemäß liefe….

Dieses Schreiben wurde den betreffenden Firmen direkt zugestellt. Erstaunlicherweise war man dieser Verfügung bis zum 29. März nicht nachgekommen. Erst heute am 30.03.2016 ist dieses Video nicht mehr erreichbar.

Auch ansonsten erreichen uns nach unserem Bericht weiterhin Meldungen über angestrebte Klageverfahren gegen BLACKBOXX,  Streitigkeiten die wir nicht beurteilen können und wollen.

 

Auch die Gerüchteküche brodelt diesbezüglich. Diese ebenso unschönen wie unbestätigten Meldungen  möchten wir Ihnen allerdings ersparen –  auch um uns selbst zu schützen. Wir dürfen schließlich nur berichten was wir auch beweisen können……

Foto: Fotolia_35010387_ilro

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert