Krasse Kasse ? Krasses Video!

Aufregung in der Friseurbranche um BLACKBOXX und ein dubioses Video

 

Wichtiger Hinweis:
Für unsere Berichterstattung im Vorfeld  erhielten wir eine Abmahnung und Unterlassungsverfügung.  Wir mussten uns  gegenüber dem Unternehmen xque GmbH, (BLACKBOXX) verpflichten es künftig zu unterlassen, zu behaupten, dass (nachfolgend erwähnte)  Video ….  stamme von xque GmbH / BLACKBOXX.

In der Zwischenzeit wurde gegen dieses Video eine Unterlassungsverfügung erwirkt. xque / Blackboxx  besteht auf dem Hinweis, dass diese im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erlangte Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
Wir sollen die entstandenen Kosten aus einem Gegenstandswert von € 30.000,00 (jeweils  15.000,00 entsprechend Ziff. 1) unter Ansatz einer 1,3 Geschäftsgebühr nebst Pauschale und Mehrwertsteuer zu bezahlen.

Eine weitere Abmahnung und Unterlassungserklärung erhielt Christian Funk, Admin der Facebookgruppe "Friseure Deutschland"
Das sorgte für Unmut und Aufregung in den jeweiligen Foren.
 


Hier unser Bericht:
Nachdem es vor einigen Monaten großen Unmut über unerwünschte Email-Werbung gab, regt sich jetzt die Branche über ein Video auf.
Entstanden während der  TOP HAIR Trend & Fashion Days, berichtet dieser Film über sogenannte „Friseur-Salon Apps“.  
Im Stil einer Reportage geht ein Kamerateam über die Messe und befragt einzelne Softwareanbieter, welche Apps / Funktionen das jeweils angebotene Programm beinhaltet. Hierbei geht es um

  • die Möglichkeit einer Terminvereinbarung per WhatsApp

  • die Bedienung des Programms in mehreren Sprachen  

  • eine Anrufer Erkennung

  • automatische Geburtstags Mails an die Kunden

  • eine SMS Flatrate

     Das alles sind zwar nette Funktionen, um ein Programm leistungsmäßig aber nach solchen Funktionen zu bewerten, ist  so ähnlich wie ein Auto  danach zu beurteilen wie viel Benzinsorten man tanken kann oder wieviel Stufen der Scheibenwischer hat. Andere Anbieter wiederum haben ganz andere Funktionen in ihren Programmen.  Ein Test der meiner Meinung nach ziemlich irrelevant ist, weil er Äpfel mit Birnen vergleicht.
    Interessenten /  Käufern sei angeraten sich vor dem Kauf Gedanken zu machen: welche Funktionen sie brauchen, sich eine Liste anzulegen und danach beurteilen.

    Im beschriebenen Video wurden die Fragen und Antworten  geschickt geschnitten und als Test vorgestellt. Hierbei ging  BLACKBOXX als klarer Sieger hervor. Der Bericht wurde (auch von BLACKBOXX) über das Internet verbreitet.
    Text dazu: " Dieser Beitrag spricht für sich! Blackboxx – Das beste Kassensystem für Friseure –
    Blackboxx ist nicht umsonst zum besten Kassensystem für Friseure gekürt worden!"

  • Wir hatten getitelt "BLACKBOXX" Video – dieses müssen wir widerrufen. Das Video wurde nicht von xque / BLACKBOXX bestellt, bezahlt oder ist in deren Besitz. Von wem dieser Test beauftragt und bezahlt wurde, entzieht sich unserer Kentniss…. 

    Aber nicht nur dieser Test erhitzt die Gemüter, auch wie er zu Stande gekommen ist

    Das drehende Kamerateam stellte sich zum Beispiel bei der Firma ECS als Team einer großen Tageszeitung vor. (Was nun mal nicht den Tatsachen entspricht) Firmenchef Dieter Bögelein erkannte Personen und auch sehr schnell was dahinter steckt, verwies die Kameraleute vom Stand.

    Im Video wird dann hinterfragt ob ECS etwas zu verbergen hätte. Das grenzt (meiner Meinung nach) schon an Unverschämtheit, vielleicht auch rechtlich an die Grenze, das mögen aber Andere beurteilen.
    So geschag es dann auch. Gegen dieses Video wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth – eine  einstweilige Verfügung erlassen. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder .. Ordnungshaft bis zu sechs Monaten wird…  untersagt zu Zwecken des Wettbewerbs ein Video, aktueller Titel „Friseursalon Apps im Test auf der Top Hair 2016", öffentlich zu machen.

    Das Video wurde auf allen Kanälen entfernt.

  • Auch hierüber hatten wir berichtet und zwei weitere Abmahnungen erhalten.
    Wir dürfen nicht berichten gegen welche beiden Firmen / Personen diese Verfügungen erlassen wurden.
    Wir müssen weiter  darauf hinweisen, dass diese noch nicht rechtskräftig sind.
  •  Bereits vor Monaten hatten wir gemeldet: uns wurde die Kopie einer Kreditauskunft zugesandt, in welcher BLACKBOXX von Kreditreform mit einem Bonitätsindex 600  herabgestuft wurde.  Bedeutet im Klartext: Kredite werden abgelehnt. Von einer Geschäftsverbindung wird abgeraten.

Nun kann der Teufel im Detail liegen, eine solche Beurteilung kann die verschiedensten Hintergründe haben. Darum haben wir bei BLACKBOXX angefragt und erhielten eine eher schroffe Antwort vom Anwalt des Unternehmens, wobei man sich die Möglichkeit Unterlassungs- und Gegendarstellungsansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen vorbehält. Der Anwalt des Unternehmens sagt klar und deutlich: „Das Unternehmen xque GmbH steht gut da. Die Kunden des Unternehmens xque GmbH müssen sich keine Sorgen machen.“

Auf der anderen Seite erhalten wir Meldungen von Käufern, die sehr unzufrieden sind.
Einige haben bereits den gerichtlichen Klageweg beschritten.

Andere verärgerte Kunden wählen den öffentlichen Weg über den Verbraucherschutz und schildern ihre Problematik.
Die Berichte sind recht schnell wieder verschwunden, auf Nachfrage erfahren wir: der Bericht wurde im Gegenseitigen Einvernehmen (nach Erledigung der Zahlung) gelöscht.
Neuerdings häufen sich Meldungen mit ähnlichem Szenario: da wollen Käufer vom Vertrag zurücktreten, BLACKBOXX verlangt dafür angeblich eine Stornogebühr.
In wie weit ein solcher Passus im Kaufvertrag festgelegt ist oder überhaupt festgelegt werden kann, das entzieht sich unserer Kenntnis.
Umgekehrt sind die Rechte der Käufer durch Gesetze geschützt.
Unserer Meinung nach dürfen Käufer unter bestimmten Umständen (Nichtlieferung, fehlende oder falsche Funktionen, zumindest nach erfolgloser Mängelrüge / Fristsetzung) vom Kauf zurücktreten. Im Einzelfall sollte so etwas von einem Anwalt geprüft werden und somit auch die Rechtmäßigkeit einer Stornogebühr.

Da sich die Fragen an uns häufen hier folgender Hinweis:
Mitglieder der Innungen sollten versuchen über die Innung oder dem Landes-Innungsverband eine Beratung zu bekommen.

Auch rechtlichen Beistand können wir Ihnen anbieten:

Rechtsanwalt Christian Mühlhaus ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und hat bereits gerichtliche Verfahren gegen die xque GmbH (Blackboxx) geführt. Zudem wurde erreicht, dass die xque GmbH nach Ausspruch von Abmahnungen auf Grundlage des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgab und die Kosten berechtigter Abmahnungen erstattete.

(Der Bereich Gewerblicher Rechtsschutz umfasst u.a. das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Teile des Urheberrechts. Verstöße gegen Regelungen des UWG können abgemahnt werden, damit sich derjenige, der einen Wettbewerbsverstoß begangen hat, z.B. Versendung von Werbe-E-Mails ohne Einwilligung des Empfängers, strafbewehrt zur Unterlassung verpflichtet und die Kosten der berechtigten Abmahnung erstattet. Sollte die Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden, kann eine Einstweilige Verfügung  beantragt oder das Hauptsacheverfahren eingeleitet werden, damit das zuständige Landgericht dem Unterlassungsschuldner unter Androhung gesetzlicher Ordnungsmittel ein bestimmtes Verhalten untersagt.)

Die Kontaktdaten lauten:

info  (at) raepk.de

Tel.: 05361/848780   Fax: 05361/8487878

Lerchenweg 8
38446 Wolfsburg

Foto:
Ana Blazic Pavlovic – Fotolia

 

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