Im Bereich der Zulieferer-Industrie und Haarkosmetik hat sich im Friseurhandwerk in den letzten Jahren enorm viel bewegt. War dieser Markt noch eine Generation zuvor allein in Hand der etablierten „Großen“ , so tummeln sich heute eine Vielzahl von Anbietern und locken mit günstigeren Angeboten.
Preiswerter muss dabei nicht immer das schlechter sein, aber eventuell müssen sie auf einiges andere verzichten: Mitarbeiterschulungen, Tools, Werbematerialien. Diese Dinge bekommen Sie von den Firmen nicht geschenkt sondern sie sind in die Preise der Anbieter einkalkuliert.
Rabatte für die Friseure - seit eh und je ein heikles Thema, weil die Höhe der Rabatte von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sind, sich zudem mit Höhe der Warenabnahme steigern und auch in verschiedenen Formen gewährt werden.
Als Grundlage gibt es eine Rabattstaffel, die dem Friseur als Geschäftspartner bei Vertragsabschluss überreicht werden sollte. Aus Erfahrung weiß ich, dass dieses nicht immer der Fall ist. ich habe es selber am Anfang meiner Selbstständigkeit erlebt und war sehr stolz unglaubliche 25 % Rabatt ausgehandelt zu haben, um dann hinterher zu erfahren andere Mitbewerber erhielten bei gleicher Warenabnahme 33% und 35 % Rabatt, - und es gab auch Kolleginnen die für ihren Salon (bei gleicher Warenabnahme) überhaupt keinen Rabatt bekamen.
Mit größerer Warenabnahme steigert sich der Prozentsatz des gewährten Rabattes, daher ist es meist günstiger sind auf einen, maximal zwei Anbieter zu konzentrieren. Vieles hängt auch von Ihrem Verhandlungsgeschick und Ihrer Hartnäckigkeit ab, wer nicht fragt - der nicht gewinnt! Im heutigen Verdrängungswettbewerb kämpfen auch die Anbieter der Haarkosmetik um jeden Kunden.
Aufpassen heißt es auch bei der Art des zu vereinbarenden Rabatt.
Barrabatt
ist die einfachste Form eines Preisnachlasses. Auch dieser kann abhängig von der Warenabnahme gestaffelt sein und sich auf den Rechnungsbetrag aber auch den Warenbezug pro Jahr beziehen.
Der Barrabatt wird direkt von der Rechnung abgezogen.
Beispiel:
Rechnung in Höhe von 350,- €uro > Rabattabzug 10%
Rechnung in Höhe von 500,- €uro > Rabattabzug 15%
oder Sie erhalten
bei einer Warenabnahme von 2500,- € pro Jahr 10% Abzug auf jede Rechnung
bei einer Warenabnahme von 5000,- € pro Jahr 17% Abzug auf jede Rechnung
Bonuszahlungen – Boni
sind Vergütungen, die Ihnen Ihr Lieferant als Treueprämie nachträglich (z.B. halbjährlich oder am Jahresende) gewährt werden. Auch hier gibt es Staffelungen:
Beispiel
Jahresumsatz 5.000 € - nachträgliche Bonuszahlung 2%
Jahresumsatz 7.500 € - nachträgliche Bonuszahlung 3%
Die Boni können alsGutschrift,Auszahlung oder zusätzliche Warenlieferung gegeben werden.
Naturalrabatt
ist ein Mengenrabatt. Er wird in Form von unberechneter Ware bei Abnahme einer bestimmten Menge gewährt.
Beispiel: bei Abnahme von 20 Tuben Haarfarbe erhalten Sie 4 Tuben gratis dazu
bei Abnahme von 40 Tuben Haarfarbe erhalten Sie 6 Tuben gratis dazu
Die Gratis gelieferten Waren sind auf der Rechnung mit 0,00 €uro positioniert.
Achten Sie bei vereinbarten Naturalrabatten darauf, das Sie Ware erhalten, die Sie gut nutzen können. Es passiert durchaus, das erst die Bestellung getätigt wird, erst wenn diese getätigt ist, fragt der Außendienst was Sie für die vereinbarte Rabattspanne als Ware haben möchten (oder packt Ihnen etwas oben drauf, was er gerade besonders gut verprovisioniert bekommt.
AUFGEPASST % nicht gleich % !!!
Es ist nicht egal ob Sie 20% Barrabatt oder 20% Naturalrabatt erhalten, das zeigt folgende Rechnung:
Barrabatt
Sie haben 20% Barrabatt vereinbart und bestellen 40 Tuben Farbe a 8,90 €
Rechnungswert 356,00 €uro
abzüglich Rabatt 71,20 €uro
bezahlen Sie 284,80 €uro
Sie haben 40 Tuben Farbe erhalten, der tatsächliche Stückpreis beträgt ohne MwSt 7,12 €uro
Naturalrabatt
Sie haben 20% Naturalrabatt vereinbart und bestellen 40 Tuben Farbe a 8,90 €
Rechnungswert 356,00 €uro
zzgl 8 Tuben NR 0,00 €uro
bezahlen Sie 356,00 €uro (ohne MwSt)
Sie haben 48 Tuben Farbe erhalten, der tatsächliche Stückpreis beträgt ohne MwSt 7,41 €uro
Vorsicht Falle:
Der Naturalrabatt erscheint nicht in der Buchführung. Auf den ersten Blick mag Ihr Wareneinsatz den Richtwerten entsprechend stimmen.
Den zweiten Blick macht der Außenprüfer des Finanzamts! Der führt in der Regel eine Nachkalkulation auf Grundlage des Wareneinsatzes durch. Dieses macht auch die Prüfsoftware der Prüfer, sie errechnet einen Sollumsatz – INKLUSIV der gratis erhaltenen Waren!!!
Und übrigens:
auch erhaltene Bonuszahlungen sind zu versteuern!
FAKTEN
Das kaufmännische Wissen und Denken ist im Friseurhandwerk oftmals unzureichend. In der Ausbildung werden viele dieser Dinge als nicht erforderlich erachtet, nicht genügend oder garnicht vermittelt. Dabei wäre es von enormer Wichtigkeit, das Mitarbeiter wirtschaftliche Situationen erkennen und richtig einschätzen können.
Das betrifft auch den Umgang mit dem Außendienst der Zulieferer, der nicht immer zum Vorteil der Friseure agiert. Hinzu kommt eine gewisse Lethargie vieler Unternehmer, die viele Dinge erst möglich werden lässt.
EU KODEX für das Friseurhandwerk in Europa
Eine gesunde Finanzlage sichert das Fortbestehen der Salons und ermöglicht bessere Löhne und Arbeitsbedingungen sowie zweckmäßige Investitionen, was zu einer qualitativen Verbesserung der Dienstleistungen und höheren beruflichen Standards führt, wodurch wiederum die Kundenzufriedenheit und -treue aufrechterhalten werden. Ferner wird dadurch die Möglichkeit geschaffen, umweltbezogenen Fragen sowie der Einrichtung des Friseursalons, einschließlich der Arbeitsausrüstung, angemessene Aufmerksamkeit zu widmen. Genauso wichtig ist, dass alle im Friseurgewerbe tätigen Personen, insbesondere die Arbeitnehmer, über die grundlegenden geschäftlichen Daten der Salons, in denen sie arbeiten, informiert werden. Diese Daten sollten von den beteiligten Parteien selbst besprochen werden