Bereits seit 2016 besteht das Bündnis zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), dem Bundesfinanzministerium (BMF) und ver.di. Erwartungsgemäß sind die Kontrollaktivitäten auch im Jahr 2021 coronabedingt in eingeschränkterem Umfang erfolgt als noch 2019. Qualitativ zeigt sich aber, dass mit weniger Kontrollen in Relation mehr Strafverfahren abgeschlossen werden konnten - mit höheren Geldstrafen-Volumen und einem deutlichen Schwerpunkt bei der Ermittlung von Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Leistungsmissbrauch.
Aus den Kontrollaktionen in 2021 resultieren 779 bisher abgeschlossene Strafverfahren wegen Beitragsvorenthaltung und Leistungsmissbrauch, Freiheitsstrafen - im Höchstfall von 107 Monaten - sowie 586 Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die Summe der Geldbußen liegt bereits bei 425.823 Euro.
Die Zahlen zeigen, dass die Bündnisarbeit und die entwickelten Kontrollansätze den richtigen Weg markieren. Der Druck auf unberechtigt geführte Friseursalons muss aufrechterhalten werden. Der Zentralverband ermutigt weiterhin zu erhöhter Sensibilität bei allen beteiligten Institutionen, wie Zoll, Ordnungsamt, Handwerkskammer, Polizei oder Steuerfahndung und letztlich auch der Öffentlichkeit.