Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 19.11.2024

Am Existenzminimum

Solo-Selbstständige im Friseurhandwerk


Derzeit erleben wir, wie sehr viele Mitarbeiter des Friseurhandwerks, ihr Vorhaben der Selbstständigkeit in die Tat umsetzen.
Dem ist eigentlich nichts entgegen zu setzen.

Eigentlich, -
wenn da nicht sehr viel Unwissenheit im Spiel wäre.
Selber habe ich es erlebt wie Mitarbeiter behaupteten: „ich mache jeden Monat 5000 € Umsatz, verdiene aber nur 1.500 € im Monat.
Da bleiben für den Chef 3.500 €, wovon er dann vielleicht 500,- € für Miete, Wasser und Energie bezahlt.
Mit Sicherheit hat mein Chef an mir 2000 € verdient, das Monat für Monat.
Das kann ich doch auch für mich nehmen.“

Es ist kein Scherz, es ist leider ernst: viele Mitarbeiter denken genau SO.
Von Kosten und Gewinnspannen ist eben so wenig Wissen vorhanden wie von Buchführung und Kalkulation.
Das große Jammern ist vorprogrammiert, der Not-Griff in die schwarze Kasse aber ebenfalls wenn der erhoffte Erfolg ausbleibt.

In fünf Berufsjahrzehnten habe ich unglaublich viele Friseure/innen erlebt, die sich ganz entsetzt und verwundert die weinenden Augen rieben und ihre Einkommenssituation mit den Worten kommentierten „das hätte ich mir so niemals gedacht!“

Das Handwerkskammer Deutschland nahm im Juni 2016 das Einkommen der Solo Selbstständigen unter die Lupe.
2014 gab es davon 2,3 Millionen in Deutschland.
Darunter finden wir Akademiker und Handwerker, an der unteren Einkommensgrenze wieder einmal Friseure.

Der durchschnittliche Monatsverdienst für diese Solo-Friseur Unternehmer beträgt 700,- € bis 900,- € netto. 
Es ist davon auszugehen, dass viele davon gleichzeitig unter die Kleinstunternehmer Regelung fallen.

Wie davon ein auskömmlicher Lebensunterhalt -  inklusiv Altersvorsorge möglich sein soll bleibt fraglich.
Nicht zu vergessen: was ist mit den Ausfallzeiten?

Fakt:
Vielen Solo Unternehmern/innen wäre es besser ergangen, wenn sie in einem festen Arbeitsverhältnis geblieben wären.
Im Wissen, das bei einer selbstständigen Tätigkeit deutlich mehr als tarifliche Arbeitszeit von Nöten sind, ergibt sich für diese Gruppe ein Einkommen deutlich unterhalb des Mindestlohns.

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