Um das Jugendarbeitsschutzgesetz, welches in Deutschland Anwendung findet, genau zu verstehen, müssen zunächst einige Begrifflichkeiten in ihrer Bedeutung klar sein. Diese werden im Folgenden aufgelistet und kurz erklärt:
- Kind: Als solches gilt jede Person, die jünger als 15 Jahre ist.
- Jugendlicher: Im Sinne des Gesetzes werden alle, die 15 (aber noch nicht 18) Jahre alt sind, als Jugendliche bezeichnet.
- Tägliche Arbeitszeit: Damit wird die Zeit vom Beginn der Beschäftigung bis zum Ende dieser bezeichnet. Ruhepausen werden dabei ausgeklammert.
- Schichtzeit: Werden die Arbeitszeit und die Ruhepausen zusammen genommen, kommt dieser Begriff zur Anwendung.
- Wöchentliche Arbeitszeit: Zur Berechnung dieser muss stets die Zeitspanne von Montag bis Sonntag in Betracht gezogen werden.
Sie finden hier dem Gesetzestexte als PDF zum Download über das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend.