Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 11.12.2024

FFP2 jetzt bundesweit vorgeschrieben

Ergänzende Regelung zum Atemschutz“ als zusätzliches Dokument zum SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard


Die Corona-Pandemie erfordert spezielle Schutzmaßnahmen für das sichere Arbeiten im Friseurhandwerk sowie in Beauty- und Wellnessbetrieben. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk sowie für Beauty- und Wellnessbetriebe an die gesetzliche Lage angepasst. 


Ergänzend – oder über die BGW-Standards hinausgehend – gibt es rechtliche Vorgaben, beispielsweise 
von Bundesländern oder Bund, die einzuhalten sind.


Der Arbeitsschutzstandard der BGW bietet eine branchenspezifische Hilfestellung für 
Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das 
Coronavirus. Die aktuelle Version (Stand: 22.12.2021) ist unter www.bgw-online.de/corona-schutzbeauty-wellness
zu finden. 


Die „Ergänzende Regelung zum Atemschutz“ gilt als zusätzliches Dokument zum 
aktualisierten branchenbezogenen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard aufgrund der 
derzeitigen kritischen Situation

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