Minderjährige Lehrlinge haben Sonntags grundsätzlich frei.
Bei offenen Verkaufsstellen, wie beispielsweise Bäckererien oder KFZ-Werkstätten dürfen sie Samstags arbeiten.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt aber auch zwei freie Samstage vor.
Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 19.11.2024
Minderjährige Lehrlinge haben Sonntags grundsätzlich frei.
Bei offenen Verkaufsstellen, wie beispielsweise Bäckererien oder KFZ-Werkstätten dürfen sie Samstags arbeiten.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt aber auch zwei freie Samstage vor.