Barber-Boom 2030?
Der Barber-Boom: Jetzt wird aus dem Trend eine Ausbildungsfrage
Es ist nun drei Jahre her, dass Friseur-News direkt von einer Pressekonferenz der Wella AG während der TOP HAIR in Düsseldorf berichtete. Die Botschaft damals war deutlich: Der klassische Friseurmarkt legte im Jahr 2023 um drei Prozent zu – der Barber-Bereich dagegen um 44 Prozent.
Eine krasse Zahl. Und trotzdem gab es für unseren Beitrag vor allem Häme. „Na und? Wen interessiert das? Die können doch eh nichts!“ So oder ähnlich lauteten die Kommentare. Heute sieht das anders aus. Kaum fällt irgendwo der Begriff Barber, ist Alarmstimmung: „Die müssen verboten werden“, „Die Läden gehören geschlossen“, „Die Innungen sind schuld“. Ach ja? Die Friseur-Kommunikation sah damals offenbar keinen besonderen Handlungsbedarf.
Warum ich das schreibe? Weil mich eine andere Entwicklung aufhorchen lässt.
Der Männeranteil bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Friseurhandwerk ist innerhalb von zehn Jahren von 13 auf 34 Prozent gestiegen. 2023 waren von 6.300 neuen Auszubildenden rund ein Drittel männlich. Das ist zunächst einmal eine gute Nachricht. Der Friseurberuf wird wieder interessanter für junge Männer – und das kann der Branche nur guttun.
Gleichzeitig hören wir aus Berufsschulen von Klassen, in denen der Männeranteil längst bei 40 oder sogar 50 Prozent liegt. Schön? Ja. Aber auch bemerkenswert. Denn schaut man genauer hin, wird sichtbar: Ein großer Teil dieser jungen Männer kommt aus dem Barber-Bereich.
Und genau dort beginnt die eigentliche Frage.
Ein Barbershop ist kein eigener Ausbildungsberuf. Wer Kopfhaar schneidet, bewegt sich im zulassungspflichtigen Friseurhandwerk. Reine Bartpflege ist etwas anderes. Doch sobald Herrenhaarschnitte, Kopfrasuren oder klassische Friseurdienstleistungen angeboten werden, gelten grundsätzlich die Regeln des Friseurhandwerks – einschließlich Eintragung in die Handwerksrolle und handwerklicher Betriebsleitung.
Viele Betriebe verfügen über eine Ausnahmebewilligung oder eine Ausübungsberechtigung. Das kann rechtmäßig sein. Für die Ausbildung reicht das allein aber nicht automatisch: Wer ausbildet, muss fachlich und pädagogisch geeignet sein. Der Ausbilder muss die Ausbildungsinhalte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln können. Barber haben in der Regel keine Zulassung zum Haare schneiden, auch nicht zur Ausbildung. Das ändert sich, wenn ein(e) Meister(in) eingestellt wird.
Und die Ausbildungsordnung ist eindeutig. Sie kennt keinen Abschluss zum „Barber“. Die dreijährige Ausbildung zum Friseur oder zur Friseurin umfasst Arbeiten im Damen- und Herrensalon. Schon im ersten Teil der Gesellenprüfung werden eine klassische Friseurarbeit an der Dame und eine Friseurarbeit am Herren verlangt. Auch in der Abschlussprüfung gehören eine modische Arbeit an der Dame einschließlich Make-up sowie eine Arbeit am Herren verbindlich dazu.
Was passiert also, wenn ein Auszubildender fast ausschließlich im Barber-Bereich arbeitet? Wenn Damenarbeiten, Farbe, Umformung, Styling und die übrigen vorgeschriebenen Inhalte im Betrieb nicht vermittelt werden? Das Gesetz erlaubt dafür Ausbildungsverbünde oder Maßnahmen außerhalb des eigenen Salons. Aber sie müssen organisiert werden. Sie müssen stattfinden. Und sie müssen überprüfbar sein.
Die Handwerkskammern tragen hierbei Verantwortung: Ein Ausbildungsvertrag darf nur eingetragen werden, wenn die persönliche und fachliche Eignung des Ausbildungspersonals sowie die Eignung der Ausbildungsstätte vorliegen. Das ist kein Verwaltungsakt ohne Bedeutung. Es geht um die berufliche Zukunft junger Menschen.
Hier stellt bereits die Frage, wo diese Ausbildungsverträge genehmigt wurden und warum.
Wir hören immer wieder von Konstellationen, in denen Meisterinnen oder Meister nur für die Anmeldung eines Betriebes oder für Ausbildungsverträge benannt werden und anschließend nicht mehr tatsächlich im Betrieb tätig sind. Sollte sich ein solcher Verdacht bestätigen, wäre das kein Kavaliersdelikt, sondern ein Fall für die zuständigen Stellen. Denn Ausbildung darf nicht auf dem Papier stattfinden. In jüngster Zeit mehren sich auch Anzeigen wie “Meister/in – auch das ist Fakt.
Und was geschieht mit den jungen Menschen, die zwar drei Jahre im Betrieb gearbeitet haben, aber nicht alle Inhalte gelernt haben? Die sagen wenn man sie deswegen anspricht: „Damen wollen wir gar nicht. Wir sind Barber.“
Die Branche darf sich nicht erst dann wundern, wenn der nächste Trend längst zur Struktur geworden ist. Der Barber-Boom hat junge Männer für das Friseurhandwerk begeistert. Das ist eine Chance. Aber eine Chance wird nur dann zur Stärke, wenn Ausbildung auch wirklich Ausbildung bleibt – vollständig, qualifiziert und mit einer Perspektive, die über einen einzelnen Trend hinausgeht.
Recherchebasis: Statistisches Bundesamt (Neuabschlüsse 2023), Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks, Ausbildungsordnung Friseur/Friseurin, Handwerksordnung sowie Informationen mehrerer Handwerkskammern zur Rechtslage von Barbershops.
