Abmahnung

Was ist hier zu beachten ?

Der Betriebsinhaber muss es nicht dulden, wenn der Auszubildende beispielsweise die Berufsschule schwänzt, unhöflich ist oder zu spät kommt. Falls auch ein Gespräch nichts an diesem Verhalten geändert hat – dann kann eine Abmahnung helfen.

Hierbei gelten aber wichtige Regeln:

● Immer schriftlich!

● Es muss deutlich sein, wann, wo und wie es zu dem Fehlverhalten gekommen ist.

● Der Azubi muss aufgefordert werden die Pflichten und Regeln seines Arbeitsvertrages einzuhalten.

● Es muss damit gedroht werden, dass bei einem erneutem Verstoß gekündigt wird!

● Bei Minderjährigen Auszubildenden muss die Abmahnung an die Eltern gehen, denn sonst ist sie nicht wirksam.

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