Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 29.10.2024

Handeln statt Warten bei Corona Hilfen

fordert der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg von Land und Bund


Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat am 20.09.2024 nun ebenfalls der Klage eines Hotel- und Gaststättenbetriebs sowie eines Friseursalons gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg statt-gegeben. Auch angesichts der Urteile vom VG Freiburg vom 11.07.2024 in 6 ähnlich gelagerten Musterverfahren, in denen die Rückforderung des Landes als rechtswidrig eingestuft wurde, fordert der Friseurfachverband Land und Bund auf, sofort zu handeln.

Landesvorsitzender Dirk Reisacher: „Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Aber die Politik ist gut beraten, nicht darauf zu warten, dass die Justiz die Entscheidungen trifft, die die Politik schon längst hätte treffen müssen. Nämlich einen pragmatischen, fairen und vernünftigen Umgang mit den während der Pandemie ausgezahlten Corona-Hilfen zu finden.“ Tausende von Betrieben, auch aus der Friseurbranche, sind von den Rückzahlungsforderungen, die die L-Bank verschickt hatte, betroffen. Diese Rückforderungen haben nicht nur für Verwirrung und Verärgerung gerade bei vielen kleinen und mittleren Betrieben gesorgt und das Vertrauen in die Wirtschaftspolitik erschüttert. „Viele unserer Betriebsinhaber konnten sich eine rechtliche Auseinandersetzung mit der L-Bank schlicht nicht mehr leisten und haben deshalb davon abgesehen, Widerspruch einzulegen“, so Landesgeschäftsführer Matthias Moser. Es brauche auf jeden Fall eine faire Lösung für alle Betriebe.

Die Innungsbetriebe des Friseurhandwerks sind vorbildhaft bei Ausbildung, Qualität, Hygiene. Sie zahlen Steuern und Abgaben und gehören, wie das Handwerk insgesamt, zum Mittelstand als wirtschaftliches, gesellschaftliches und kulturelles Rückgrat der baden-württembergischen und deutschen Wirtschaftsordnung. Sie haben in der Not die Corona-Hilfen in gutem Vertrauen darauf angenommen und zur Deckung ihrer laufenden Kosten, auch für notwendige Investitionen, verwendet. Dass die VGs   Stuttgart und Freiburg nun zu Recht feststellen, dass der Zweck der Hilfen über eine eng gefasste Liquiditätshilfe hinaus von den Empfängern verstanden werden musste, entspricht unserer schon lange vertretenen und gegenüber der Politik wiederholt    vorgetragenen Position. 

Fachverband Friseur und Kosmetik 

Baden-Württemberg

 

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