Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Prüfungstermine Gesellenprüfung NRW

Terminverschiebung der landeseinheitlichen gestreckten Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2


Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich der Vorstand des Friseur- und Kosmetikverbandes NRW in enger Abstimmung mit der für das Friseurhandwerk in NRW federführenden Handwerkskammer Düsseldorf entschlossen, die beiden für den 4. Mai und den 25. Mai 2020 vorgesehenen Prüfungstermine zu verschieben.  

Der neue Prüfungstermin für die beiden Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2 im Kenntnisteil ist  

Montag, der 15. Juni 2020.

Beginn der Gesellenprüfung Teil 1 ist 08:00 Uhr.

Beginn der Gesellenprüfung Teil 2 ist 10:00 Uhr.

Wir bitten um Beachtung.

Die Planung der Praxistermine obliegt nach wie vor den Innungen.

Die Sorgfalt der Maßnahmen in der Corona-Krise gebietet eine Verschiebung um drei Wochen vom 25. Mai.2020 auf den 15.Juni 2020. Da in nur in wenigen Innungen auch Kenntnisprüfungen Teil 1 ggf. auch für Wiederholer durchgeführt werden, haben wir uns entschlossen, beide Kenntnisprüfungen zeitversetzt an einem Tag zu terminieren. Damit sollen auch die Innungen bei der Planung von zwei Prüfungstagen entlastet werden. Mit der Verschiebung der Prüfungstermine geben wir den Auszubildenden aufgrund des Unterrichtsausfalls zudem mehr Zeit, Unterrichtsinhalte gerade in den Lernfeldern 11, 12 und 13 zu festigen. Voraussichtlicher Beginn des Berufsschulunterrichts ist der 20. April 2020.  Die Bildungsministerin NRW, Frau Frauke Gebauer begrüßt ausdrücklich jede Verschiebung im rechtlichen Rahmen die zum Vorteil der Prüflinge ist. (Bildungsportal NRW vom 27. März 2020)

Bitte beachten Sie bei der Durchführung der Prüfungen die besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen!

Quelle

FRISEUR- UND KOSMETIKVERBAND  NORDRHEIN-WESTFALEN 

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