● Für den Lehrling besteht erst nach einem halben Jahr der Anspruch auf Urlaub.
Wenn der Chef einwilligt, dann kann der Lehrling aber auch schon vorher in den Urlaub gehen.
Zur Berechnung des Urlaubsanspruches hat die Handwerkskammer in Köln einen digitalen Rechner entwickelt. www.hwk-koeln.de/Ausbildung
Er kann umsonst heruntergeladen werden.
● Wenn der Azubi währen der Probezeit gekündigt wird, dann erhält er die Urlaubstage ausgezahlt.