Berufskrankheiten im Friseurhandwerk: Warnzeichen früh erkennen

Friseurinnen und Friseure arbeiten täglich mit Wasser, Shampoos, Haarfarben, Blondierungen, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Gleichzeitig belasten langes Stehen, wiederkehrende Bewegungen und Zeitdruck den Körper. Viele Beschwerden entwickeln sich schleichend. Umso wichtiger ist es, erste Warnzeichen ernst zu nehmen und früh zu handeln.

Besonders häufig: Hauterkrankungen an den Händen

Beruflich bedingte Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten gemeldeten Erkrankungen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Friseurgewerbe zählt ausdrücklich zu den besonders betroffenen Branchen. Typisch sind Handekzeme, die durch häufige Feuchtarbeit, direkten Kontakt mit Friseurchemikalien und ungeeignete Schutzmaßnahmen entstehen oder verstärkt werden können.

Diese Warnzeichen sollten ernst genommen werden

  • trockene, raue oder gespannte Haut
  • Rötungen, Juckreiz oder Brennen
  • kleine Risse an Fingern und Handflächen
  • Bläschen, Schuppung oder nässende Hautstellen
  • Beschwerden, die sich während der Arbeitswoche verstärken
  • Atemwegsreizungen, Husten oder Beschwerden bei bestimmten Produkten
  • anhaltende Schmerzen in Rücken, Schultern, Armen oder Händen

Wer solche Symptome bemerkt, sollte nicht warten, bis die Arbeit kaum noch möglich ist. Frühzeitige Beratung und Behandlung erhöhen die Chance, dauerhaft im Beruf bleiben zu können.

Was Beschäftigte tun sollten

  • Beschwerden dokumentieren: Wann treten sie auf, bei welcher Tätigkeit und mit welchem Produkt?
  • Salonleitung frühzeitig informieren.
  • Hausarzt, Hautarzt oder Betriebsarzt ansprechen und auf den möglichen beruflichen Zusammenhang hinweisen.
  • Verwendete Produkte und Sicherheitsdatenblätter bereithalten.
  • Schutzhandschuhe, Hautschutz- und Pflegeplan konsequent anwenden.
  • Bei Hautproblemen das Hautarztverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung nutzen.

Was Saloninhaber organisieren müssen

Prävention ist Aufgabe der Betriebsführung. Dazu gehören eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung, geeignete Arbeitsmittel, verständliche Unterweisungen und klare Hautschutz- und Hygienepläne. Handschuhe müssen zur Tätigkeit passen, in verschiedenen Größen verfügbar sein und richtig eingesetzt werden. Unnötiger Hautkontakt mit Wasser und Chemikalien sollte vermieden werden.

  • Gefährdungsbeurteilung regelmäßig aktualisieren
  • Produkte und Inhaltsstoffe dokumentieren
  • geeignete Schutzhandschuhe bereitstellen
  • Hautschutz-, Reinigungs- und Pflegeprodukte festlegen
  • Arbeitsabläufe ergonomisch gestalten
  • Beschäftigte regelmäßig unterweisen
  • bei ersten Beschwerden sofort reagieren

Wann kann eine Berufskrankheit vorliegen?

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch besondere berufliche Einwirkungen verursacht wurde und in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt ist. Bei schweren oder wiederholt rückfälligen Hauterkrankungen kann insbesondere die Berufskrankheit Nummer 5101 relevant sein. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, prüfen die zuständige Berufsgenossenschaft und medizinische Fachstellen.

Frühe Hilfe kann den Beruf erhalten

Das Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht zuerst die Aufgabe des Berufs, sondern die Heilung und der Verbleib im Arbeitsleben. Individuelle Schutzmaßnahmen, dermatologische Behandlung, Beratung am Arbeitsplatz und branchenspezifische Hautschutzseminare können dabei helfen.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine ärztliche, arbeitsmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung.

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