Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 19.11.2024

Gewerkschaft und Zentralverband

Ein Interview mit Zentralverband und Gewerkschaft über Lohntarife im Friseurhandwerk und Gegebenheiten


Ob Erzieher, Piloten oder Busfahrer: Sie alle gehen fast regelmäßig für mehr Lohn auf die Straße. Hinter den Demonstrationen und Streiks steckt bei den Einen  nur der Wunsch nach mehr Gehalt, bei den Anderen  auch die Forderung nach mehr Wertschätzung ihrer Arbeit.

Was sind gerechte Löhne? Ist der Stundenlohn eines Fußballstars mit 40.000 €uro gerecht, warum verdient Günter Jauch 500.000 €uro im Jahr oder manche Manager Millionen?  Das Einkommen der haarpflegenden Branche ist eher am unteren Rand der Einkommensskala angesiedelt, wobei es nach oben auch Ausnahmen gibt. Das sind bis heute aber eher Einzelfälle.
Rene Krombholz fragte  den Zentralverband des Friseurhandwerks aber auch die Gewerkschaft, warum dieses so ist.

Frage:
VerDi verhandelt die Tariflöhne für den öffentlichen Dienst, aber auch für das Friseurhandwerk.

  • Ohne jegliche Ausbildung werden bei Müllabfuhr oder Straßenreinigung  ab ersten Tag der Tätigkeit( mit Zuschlägen)  schnell über 2.000 €uro verdient.
  • Der tariflich vorgesehene Lohn für einen Friseurmeister, nach drei Jahren Ausbildung, Gesellenprüfung und Meisterprüfung mit daraus resultierenden Kosten liegt deutlich darunter.

Wird hier nicht mit zweierlei Maß gemessen?

Zentralverband:
Die von Ihnen geschilderte Problematik ist uns durchaus bewusst . Dabei darf jedoch folgendes nicht außeracht gelassen werden. Tarifpolitik ist immer Sache des Marktes. Deren Ergebnisse müssen geeignet sein, um von allen Friseurunternehmen mitgetragen werden zu können. Es handelt sich sozusagen um eine Mindestbasis, von der nicht in verschlechterter Weise abgewichen werden darf. Die Tarifpolitik im Friseurhandwerk orientiert sich also an dem modernen Grundsatz, lediglich Mindestlöhne festzuschreiben, die Arbeitnehmern und Arbeitgebern einen großen Spielraum bei der individuellen Lohngestaltung zu  ermöglichen. Daher existieren im Friseurhandwerk viele erfreuliche Beispiele übertariflicher Vergütung, die meist in Form leistungsbezogener Lohnbestandteile gezahlt werden.

VerDi
Ein Vergleich der Löhne in unterschiedlichen Branchen weist tatsächlich solche und zum Teil noch größere Differenzen auf. Dies ergibt sich daraus, daß jeweils entsprechend der Tarifautonomie freie Verhandlungen geführt werden. Bereitschaft und Möglichkeit, sich für die eigenen Interessen einzusetzen, die Arbeitsmarktlage u.a. sind neben der Qualifikation Faktoren, die entscheidend sind für die Höhe der tariflichen Löhne.

Traditionell sind aber auch „männliche Produktionsberufe“ meist höher bewertet als „weibliche Dienstleistungen“. Diese Tatsache wird zwar in den letzten Jahren zunehmend erkannt und im europäischen Recht auch sanktioniert. In den Tarifverhandlungen versuchen wir dagegen anzugehen, allerdings ist ein Ausgleich kurzfristig nicht möglich.

Frage:
Es gibt nur wenige Betriebe in denen der Tarifvertrag öffentlich zugänglich ist. Hierdurch sind Vereinbarungen wie Überstundenreglung oder Entgeld  für Salonkleidung unbekannt, werden nicht eingefordert und auch nicht gezahlt.
Lassen sich im Tarifvertrag getroffene Vereinbarungen nicht besser publizieren?  Eventuell über Berufsschulen?

Zentralverband
Der Zentralverband informiert kontinuierlich über die tarifpolitische Situation der Branche. Dazu gehören selbstverständlich auch Funktionen und Inhalte des aktuellen Manteltarifvertrages. Der Zentralverband kommuniziert dies sowohl mit der freundlichen Unterstützung der Friseurfachpresse, als auch über die verbandseigenen Medien.

 

VerDi
Leider ist bei vielen das vorhandene arbeitsrechtliche Wissen sehr mangelhaft. Oft ist nicht bekannt, daß der Arbeitgeber verpflichtet ist ,den angewendeten Tarifvertrag zugänglich zu machen.

Frage:
Der Friseurberuf ist beratungsintensiv. Ständiges Träning und regelmäßige Weiterbildung sind notwendig. Durchweg liegen Fortbildungsmaßnahmen außerhalb der normalen Arbeitszeit, der summierte Freizeitverlust ist enorm. In der Regel erfolgt hier auch keine Vergütung. Der Tarifvertrag definiert diesen Zeitaufwand auch nicht als Arbeitszeit. Ist dies nicht eine große Lücke im Tarifvertrag?

Zentralverband.
Es ist keineswegs obligatorisch, Weiterbildungsmöglichkeiten generell während der Arbeitszeit anzubieten. Im Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk ist festgelegt, daß Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei Fortbildungsmaßnahmen ein Zeitraum von bis zu sechs Wochen in zwei  Jahren ohne Lohn-oder Gehaltszahlungen zu gewähren ist. Der Lohnausfall wird erstattet, wenn Mitarbeiter Prüfungen zur Fortbildung ablegen, die im beruflichen- oder betrieblichen Interesse liegen.

VerDi
Allgemein gilt aber das:  wenn der Betrieb eine Fortbildung für notwendig hält und sie verlangt, muß der Arbeitgeber auch die Kosten übernehmen und die Arbeitszeit einräumen. Nur im Falle eines Ausscheidens aus dem Betrieb kann für den/die Arbeitnehmer/in eine Rückzahlungspflicht entstehen.

Für Fortbildungen, die ein/e Arbeitnehmer/in für sich selbst für sinnvoll erachtet, sieht der Tarifvertrag lediglich eine Freistellung von der Arbeit vor, ohne Fortzahlung des Lohnes. Werden Prüfungen absolviert, wird dazu allerdings auch unter Fortzahlung des Lohnes freigestellt(Regelung des BMT Nr.4)

Wir wissen, daß vielfach von den Betrieben die eigendlich gebotene Freistellung und Kostenübernahme nicht erfolgt, sondern bereits durch Nebenabreden in Arbeitsverträgen „ausgehöhlt“ werden. Teilweise sind diese Vereinbarungen  rechtlich unzulässig; eine Klage beim Arbeitsgericht  wird jedoch von den betroffenen allenfalls bei Beendigung des Arbeitverhältnisses erwogen.  Aus diesem Grund wäre es sicher von Vorteil, hier eine bessere tarifliche Regelung zu erreichen.

 

Frage:
Aktuelle Umfragen zeigen einen hohen Wert an geleisteten Überstunden( meist unbezahlt) Die Arbeitszeiten werden sehr oft überschritten. Studien der IKK und anderer Krankenkassen belegen das bereits über 30% der Friseure/innen magenkrank sind. Folge von zu schnellem und gehetztem essen. Was wiederrum Aufschluss über  Einhaltung der Pausen gibt. Sind diese Fakten der Gewerkschaft bekannt?

Zentralverband
Eine hohe Zahl unbezahlter Überstunden im Friseurhandwerk kann der Zentralverband nicht bestätigen. Das veränderte Verbraucherverhalten macht allerdings flexible Arbeitszeiten erforderlich.

Die Pausenzeiten müssen auf der betrieblichen Ebene geregelt werden. Sie sollten flexiebel gestaltet  und beiden Seiten gerecht werden. Zum einen brauchen Mitarbeiter eine ausreichende Zeit, um regenerieren zu können. Zum anderen wird man die konkrete  Kundensituation im Salon berücksichtigen müssen.

VerDi
Die gesetzlichen Schutzvorschriften hinsichtlich Arbeitspausen sind minimal, da auch 15Min. Pausen zulässig sind. Daß dabei nicht außerhalb der Arbeitsstelle in Ruhe eine Mahlzeit eingenommen werden kann, ist offensichtlich.

Leider werden von Gewerbeaufsichtsämtern, die hierfür zuständig sind, kaum Kontrollen durchgeführt und noch weniger  Verstöße geahndet, obwohl das Gesetz dies vorsieht.

Selbst die Pflicht, den Gesetzestext und die tariflichen Bestimmungen auszulegen und die verlängerten Arbeitszeiten zu dokumentieren, wird ständig ungestraft ignoriert und dies nicht nur von kleinen Betrieben.

Die Berufsgenossenschaften sind hierbei die Instanzen, die gehalten sind, die gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse  in die branchenspezifische n Richtlinien zum Arbeitsschutz zu übertragen.

 

Frage:
Wie gedenken Sie  zukünftig die Arbeitsplatzsituation und Lohnsituation im Friseurhandwerk positiver zu gestalten?

 

Zentralverband
Ziel des Zentralverbandes ist es, gemeinsam mit dem Sozialpartner ÖTV die erfolgreiche Tariefpolitik der letzten Jahrzehnte in Zukunft fortzuführen.

Hier werden Mindeststandards in einem fairen und sinnvollen Interessenausgleich geregelt.

Die Lohntarife fallen in die Zuständigkeit der Landesverbände .

Diese Entwicklungen werden hoffentlich auch nach Aussen hin den“Bisher-noch-nicht-Mitgliedern“ deutlicher machen, daß Gewerkschaften nach wie vor als Instrumente der Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen ihre Aufgaben haben. Dies kann es uns erleichtern, auch in diesem bisher eher am Rande stehenden Berufsfeld Verbesserungen in den Arbeitsbedingungen zu erreichen.

VerDi
Derzeit eine Prognose für die zukünftige Entwicklung zu stellen ,ist relativ schwierig, da sich strukturell bei uns als Organisation einiges geändert hat.

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